Drucksache - DS/0034/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht
zu prüfen, wie und in welchem Umfang der Bezirk Lichtenberg mit Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern den Tages-Treff des Humanistischen Verbands Deutschland in der Lichtenberger Weitlingstraße zusätzlich und schnellstmöglich helfend unterstützen kann.
Hierbei sollten diese Maßnahmen insbesondere in medizinischer Sicht (Versorgung mit Arzneimittel, ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen) sowie der Unterbringung gerade auf die Bedarfe der Klientinnen und Klienten in den Wintermonaten geprüft werden.
Zudem wird das Bezirksamt ersucht, sich an die zuständige Senatsverwaltung Gesundheit und Soziales zu wenden, damit eine Ausweitung, Erhöhung sowie längerfristige Zusagen der Unterstützung erreicht werden kann.
Die negativen Entwicklungen, welche insbesondere aus dem angespannten Wohnungsmarkt in Berlin (auch in Lichtenberg) entstehen, sollten durch eine Ausweitung der Unterstützung durch die Senatsverwaltung abgefedert werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die fachliche Grundlage für die Förderung des Projektes ist der zwischen dem Land Berlin und der Liga der Spitzenverbände getroffene treuhänderische Vertrag sowie die darin eingeschlossene Leistungsbeschreibung „Ambulante medizinische Versorgung für Wohnungslose“ aus dem Jahre 2003. Weitere Grundlagen sind z.B. der BVV-Beschluss in Lichtenberg mit der Drucksachennummer 0505/V aus 2003: „Absicherung der ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung von obdachlosen Menschen“. Seitdem wird der Tages-Treff für Wohnungslose im Weitlingkiez mit einer jährlichen Zuwendung aus Mitteln des Bezirksamtes Lichtenberg teilfinanziert.
Die Organisationseinheit der Qualitätsentwicklung, Planung und Koordination des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Lichtenberg (OE QPK) stellt Mittel für die medizinische Versorgung bereit. Bis 2012 waren dies eine Festbetragsfinanzierung in Höhe von 40.000 € jährlich. Seit 2013 liegt aufgrund von allgemeinen Kostensteigerungen die jährliche Förderung bei 57.500 €. Um Kostensteigerungen bei Zuwendungsempfängern abzufangen, hat der Tages-Treff im Jahr 2016 2.800 € und im Jahr 2017 3.500 € zusätzliche Zuwendungen erhalten (Näheres zur Begründung s. Drucksache 1690/VII – Allgemeine Kostensteigerungen bei Zuwendungsempfängern).
Das Bezirksamt Lichtenberg unterstützt das Anliegen der BVV ausdrücklich. Das Bezirksamt Lichtenberg weist aber darauf hin, dass mit zunehmender Nachfrage von Obdachlosen auch die Kosten kontinuierlich steigen werden, die der Bezirk Lichtenberg nicht mehr allein tragen können wird.
Da der Tages-Treff berlinweit gut nachgefragt ist, ist auch eine entsprechend berlinweite Finanzierung aus Mitteln weiterer Bezirke und des Senats wünschenswert und sachgerecht. Deshalb hat das Bezirksamt Lichtenberg den Antrag zum Anlass genommen und sich mit einem Schreiben an die zuständige Senatsverwaltungen für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und die ebenfalls zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gewandt und um Mithilfe zur Finanzierung des Projekts gebeten. Weiterhin wird die notwendig gewordene Kostenerhöhung für die medizinische Versorgung Thema in den kommenden Bezirksstadträtesitzungen für Gesundheit werden.
Die Obdachlosenhilfe ist ein Arbeitsfeld, das gesellschaftlichen Veränderungsprozessen unterliegt und sich entsprechend in einem stetigen Wandel befindet. Die in den Zuwendungsverträgen geregelten fachlichen Aufgaben der Träger der Obdachlosenhilfe entwickeln sich allerdings nicht mit der gleichen Dynamik. Deswegen möchte das Bezirksamt Lichtenberg nicht nur die Struktur der Finanzierungsquellen hinterfragen, sondern auch die die Anpassung fixierten Leistungen an die Anforderungen einer modernen Obdachlosenhilfe anregen.
Hierzu wird noch in diesem Jahr eine Studie zur aktuellen Situation von Obdachlosen in Lichtenberg in Auftrag gegeben werden. Ziel der Studie soll nicht nur sein, der vorhandenen Obdachlosigkeit besser entgegen zu wirken, sondern auch weitere Maßnahmen zur Überwindung von Obdachlosigkeit zu entwickeln und entsprechend finanziell auszustatten. Auch hierfür soll eng mit den Senatsverwaltungen für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung und für Integration, Arbeit und Soziales zusammen gearbeitet werden.
Ausdruck vom: 27.02.2017 Seite: 1/2 |
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