Drucksache - DS/0031/VIII
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht bei der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für öffentliches Straßenland bzw. der Überlassung öffentlicher Flächen an Dritte, Tierschutzaspekte zu berücksichtigen. Grundsätzlich sollen bezirkliche Flächen nur dann von Dritten, insbesondere Zirkussen und Jahrmärkten, genutzt werden, soweit diese sich verpflichten, Wildtiere weder mitzuführen noch zur Schau zu stellen.
Weiterhin wird dem Bezirksamt empfohlen: 1. sich gegenüber den Eigentümerinnen und Eigentümern von Flächen, die in der Vergangenheit für die Durchführung von Zirkussen oder Jahrmärkten genutzt wurden oder dafür geeignet sind, sich für eine freiwillige Beachtung des Tierschutzes in dieser Weise bei der Überlassung an Dritte einzusetzen und 2. gegenüber dem Senat die Initiative des Berliners Tierschutzbeauftragten zu unterstützen, der sich für ein berlinweites Verbot von Wildtieren in Zirkussen einsetzt.
Begründung: In vielen Bezirken sind Verbote für Wildtierhaltung schon vorhanden und werden umgesetzt. Auch deutschlandweit gelten in vielen Kommunen diese Verbote. Diesem Anliegen sollte der Bezirk, zum Schutz der Tiere, schnellstmöglich folgen!
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