Drucksache - DS/0018/VIII  

 
 
Betreff: Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin - VIII. Wahlperiode -
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen Die Linke, SPD, CDU, Bündnis 90/Die GrünenFraktionen Die Linke, SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.11.2016 
2. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag LINKE., SPD, CDU, Grüne PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg bildet 11 Ausschüsse wie folgt:

 

 

Ausschussname und Aufgabe

Ausschussstärke

1

Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz

15 Mitglieder

2

Haushalt, Personal, GO

15 Mitglieder

3

Rechnungsprüfung

9 Mitglieder

4

Jugendhilfeausschuss

15 Mitglieder

(9 Verordnete und 6 BD gem. § 20 BezVG i.V.m. § 35 Abs. 5 KjHG-Ausführungsgesetz)

5

Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen

15 Mitglieder

6

Eingaben /Beschwerden, Umwelt und Gesundheit

15 Mitglieder

7

Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste

15 Mitglieder

8

Integration

15 Mitglieder

(9 Verordnete und 6 BD)

9

Gleichstellung und Inklusion

15 Mitglieder

10

Kultur und Bürgerbeteiligung

15 Mitglieder

11

Schule und Sport

15 Mitglieder

 

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl an Bürgerdeputierten für den Jugendhilfeausschuss sowie der hier festgelegten Anzahl an Bürgerdeputierten für den Integrationsausschuss können für jeden Ausschuss bis zu vier Bürgerdeputierte und mindestens in gleicher Zahl Stellvertreter/-innen gewählt werden (§ 55 GO BVV).

 

 

Die Zugriffe auf den Vorsitz sowie den stellvertretenden Vorsitz in den Ausschüssen für die Fraktionen erfolgen wie folgt:

 

Ausschuss

Vorsitz

Stv.Vorsitz

Schriftf.

Stv.Schriftf.

Ökologische Stadtentwicklung und Mieterschutz

DIE LINKE.

SPD

CDU

AfD

Haushalt, Personal, GO

SPD

DIE LINKE.

SPD

CDU

Rechnungsprüfung

AfD

DIE LINKE.

SPD

ndnis 90/

Die Grünen

Jugendhilfeausschuss

DIE LINKE.

SPD

CDU

ndnis 90/

Die Grünen

Wirtschaft, Arbeit und Soziales und Gemeinwesen

CDU

AfD

SPD

DIE LINKE.

Eingaben /Beschwerden, Umwelt und Gesundheit

SPD

DIE LINKE.

ndnis 90/

Die Grünen

AfD

Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste

AfD

DIE LINKE.

ndnis 90/

Die Grünen

SPD

Integration

DIE LINKE.

ndnis 90/

Die Grünen

SPD

DIE LINKE.

Gleichstellung und Inklusion

ndnis 90/

Die Grünen

AfD

DIE LINKE.

SPD

Kultur und Bürgerbeteiligung

DIE LINKE.

SPD

AfD

CDU

Schule und Sport

SPD

CDU

LINKE

ndnis 90/

Die Grünen

 

Begründung:

Die Bildung der Ausschüsse erfolgt gemäß Bezirksverwaltungsgesetz §§ 9, 20, 21, 32, 33 sowie § 35 Abs. 5 KjHG-Ausführungsgesetz und § 55 GO BVV.

 

 

 
 

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