Drucksache - DS/2128/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht sich für die Schaffung eines Gemeinschaftsschulstandorts im Quartier an der Mole einzusetzen und die Verkaufspläne des Senats zur alleinigen Nutzung von Wohnraum ohne Infrastruktur für Kinder und Jugendliche abzulehnen.
Darüber hinaus ist im Bereich des Bebauungsplans XVII-4 (Ostkreuz) eine ausreichende Fläche für eine Gemeinschaftsschule als Gemeinbedarfsfläche vorzusehen. Dabei ist auch zu prüfen, wieweit zusätzlicher Wohnraum und ein Schulstandort gemeinsam gesichert werden können.
Die weiteren Umsetzungsschritte sind gemeinsam mit den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den benachbarten Schulgremien zu erörtern. Der BVV ist die seit Monaten angekündigte Machbarkeitsstudie zur Schaffung eines Schulstandorts an der Hauptstraße 8 unverzüglich zur Kenntnis vorzulegen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Da der von der BVV beschlossene Antrag, die Planungsziele des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes XVII-4 Ostkreuz bzgl. eines Gemeinbedarfsstandorts zugunsten einer Gemeinschaftsschule zu überarbeiten, den bisher gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt verfolgten Zielen widerspricht, hat sich das Bezirksamt mit der Bitte um Positionierung an ebendiese gewandt. Die Senatsverwaltung sieht den beschlossenen Antrag äußerst kritisch und fordert das Bezirksamt Lichtenberg auf, den Bebauungsplan in der nach Abwägung zur öffentlichen Auslegung bestehenden Fassung weiter zu betreiben und zur Festsetzung zu bringen. Näheres dazu ist dem angefügten Antwortschreiben der Senatsverwaltung zu entnehmen.
Das Bezirksamt sieht eine Änderung des Planungsziels ebenfalls sehr kritisch. Zum einen läuft das Bebauungsplanverfahren seit über 20 Jahren. Eine Änderung des Ziels würde das Verfahren vermutlich um weitere Jahre hinauszögern und einer schnellen Schaffung eines Schulstandortes nicht gerecht werden. Zum anderen bedürfte eine Änderung des Planungsziels der Zustimmung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Aufgrund des Schreibens ist zwingend davon auszugehen, dass bei einer entsprechenden Antragstellung des Bezirkes, die zuständige Senatsverwaltung den Antrag ablehnen und das Verfahren an sich ziehen würde. Hinzu kommt, dass für die Realisierung einer (Gemeinschafts- oder Ober-)Schule sowohl die für den Wohnungsbau als auch die für das Wasserhaus vorgesehenen Flächen benötigt würden. Mit beiden Vorhabenträgern sind bereits durch das Abgeordnetenhaus gebilligte Kaufverträge ausgehandelt worden. Das Land Berlin würde sich bei Wegfall der Vertragsgrundlagen gegenüber den Käufern schadensersatzpflichtig machen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksparlament | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |