Drucksache - DS/2121/VII  

 
 
Betreff: Eckpunkte für die Fortführung des Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 26.03.2009 auf kommunaler Ebene durch die Bezirksverwaltung Lichtenberg für die Jahre 2016 bis 2018
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur KenntnisnahmeDringliche Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2016 
59. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage Eckpunktepapier PDF-Dokument
VzK - Eckpunktepapier Anlage 1 PDF-Dokument
VzK - Eckpunktepapier Anlage 2 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Arbeitspapier enthält Ziele und Maßnahmen der behindertenpolitischen Arbeit zur Verbesserung der Lebenssituation der Menschen im Bezirk unter Einbeziehung der Fachabteilungen des Bezirksamtes.

 

Diese sollen mit Vereinen und Verbänden der Behindertenhilfe, dem Bezirksbeirat von und für Menschen mit Behinderung und mit den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlung diskutiert und fortgeschrieben werden.

 

Weiter sollen die Arbeitsergebnisse aus dem „Evaluierungsprojekt Bürgeramt 4“ und die gesammelten Stolpersteine vom Aktions- und Protesttag am 04. Mai anlässlich des  „Europäischen Aktionstag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung“ mit einfließen.

 

Die Umsetzung der behindertenpolitischen Maßnahmen obliegt den Fachabteilungen der Bezirksverwaltung und wird jährlich in den Jahresberichten des Bezirksamtes abgerechnet.

 

1 Anlage

  • „Eckpunkte zur Fortführung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vom 26. März 2009 auf kommunaler Ebene durch die Bezirksverwaltung Lichtenberg in den Jahren 2016 bis 2018“
    • Barrierefreiheit der Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE)
    • Kinderbetreuungsangebote

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Ablauf der Wahlperiode.

 
 

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