Drucksache - DS/2071/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-85 - frühzeitige Behördenbeteiligung
Arbeitstitel: KGA "Grüner Grund"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
58. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK + Anlagen 1 u. 2 PDF-Dokument
VzK - Anlage 3 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

a)das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-85

Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:Ergebnis

Anlage 3:Auswertung;

b)entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-85 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen;

c)mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen;

d)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden sowie der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

 


Anlage 1

 

Bebauungsplan 11 - 85

für das Gelände der Kleingartenanlage „Grüner Grund“

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

ohne Maßstab

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“

 


Anlage 2

 

Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzufordern.

 

26 Behörden, Träger öffentlicher Belange und Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks wurden mit Schreiben vom 12. November 2015 zur Stellungnahme zu den beabsichtigten Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs und der Begründung aufgefordert. Außerdem wurden die Unterlagen aus Informationsgründen dem Ausschuss für ökologische Stadtentwicklung und dem Ausschuss für Umwelt zugesandt.

 

Folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich nicht:

 

-                 Senatsverwaltung für Finanzen,

-                 Handwerkskammer Berlin,

-                 Verkehrslenkung Berlin.

 

23 Behörden sowie Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf. Davon hatten folgende Behörden sowie Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks keine Anregungen:

 

  1.           Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat I E,
  2.           Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat VII B,
  3.           Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat IX C,
  4.           Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat X C,
  5.           Landesdenkmalamt,
  6.           Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Referat IV A,
  7.           Berliner Stadtreinigungsbetriebe, BSR,
  8.           Berliner Verkehrsbetriebe, BVG,
  9.           Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg GL 5,
  10.       Industrie- und Handelskammer,
  11.       Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit,
  12.       Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Ordnungsamt – Straßenverkehrsbehörde,
  13.       Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt SGA.

 

Die folgenden 10 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gaben Stellungnahmen ab. Die einzelnen Äußerungen und die Gründe für deren Berücksichtigung bzw. Nichtberücksichtigung im weiteren Bebauungsplanverfahren sind der Anlage 3 zu entnehmen:

 

  1.           Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat I B,
  2.           Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat VIII D,
  3.           Berliner Feuerwehr,
  4.           Berliner Wasserbetriebe,
  5.           IT-Dienstleistungszentrum Berlin,
  6.           NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG,
  7.           Vattenfall Europe Business Service GmbH und Europe Wärme AG,
  8.           Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht,
  9. Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Umwelt- und Naturschutzamt, Fachbereich Umwelt,
  10. Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Umwelt- und Naturschutzamt, Fachbereich Naturschutz / Landschaftsplanung.

 

 

Ergebnis:

 

Im Ergebnis der Abwägung wird der Bebauungsplan 11-85 wie folgt geändert:

 

            Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat II B, attestiert für den Bebauungsplan 11-85 zwar die Entwickelbarkeit aus dem Berliner Flächennutzungsplan, aber auch ein fehlendes Planerfordernis, weil sich die Kleingartenanlage auf einer landeseigenen Liegenschaft befindet und mit dem Lagesymbol Kleingarten im Flächennutzungsplan auch so dauerhaft gesichert ist.

 

Weil die Fläche der Kleingartenanlage hervorragend erschlossen inmitten einer großflächigen inner­städtischen Wohnbebauung in der Nähe des U-Bahnhofs Friedrichsfelde liegt, sollte sie nach der Stel­lungnahme der Senatsverwaltung mittelfristig im Sinne der dynamischen Wachstumsentwicklung Berlins für eine soziale Infrastruktur Verwendung finden. Das Land Berlin sollte hier keinen Planungsfehler be­gehen und sich durch die Festsetzung einer Kleingartenfläche selber binden. Mit der von der Senats­verwaltung empfohlenen Einstellung des Bebauungsplanverfahrens blieben die Kleingärten gesichert und die Möglichkeit offen, hier später auch eine öffentliche Einrichtung anzulegen, ohne ein Planände­rungsverfahren druchführen zu müssen.

 

Der Anregung der Senatsverwaltung wird nicht gefolgt. Es ist seit sehr langer Zeit das erklärte Ziel der Lichtenberger Bezirkspolitik, möglichst alle Kleingartenanlagen im Bezirk zu erhalten. Die Idee der Aufgabe der kleingärtnerischen Nutzung wurde bislang mit keiner anderen behördlichen Institution kommuniziert bzw. diskutiert. Sie steht in keinem der in den letzten Jahren beschlossenen Entwicklungs­konzeptionen, wie Flächennutzungsplanung, Stadtentwicklungsplanung, Bereichsentwick­lungsplanung, Blockkonzepten etc.. Die Festsetzung als Grünfläche entspricht hingegen allen bisher dokumentierten Pla­nungsvorstellungen. Sollte es wirklich zu einem späteren Zeitpunkt ein heute noch nicht absehbares Infrastrukturerfordernis geben, müsste ggf. ein Änderungsbebauungsplanverfahren eingeleitet und darin der Verlust der Kleingartenfläche abgewogen und ausgeglichen werden.

 

            Durch die Anregung der Wasserbehörde bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt soll die Niederschlagsentwässerung kurz in der Begründung zum Bebauungsplan Erwähnung finden. Da eine Grünfläche festgesetzt wird, soll das anfallende Niederschlagswasser in der Regel in den Gärten versickern. Das auf den Dächern der Gartenlauben anfallende Regenwasser kann in Behältnissen gesammelt und später zur Gartenbewässerung verwendet werden. Bisher hat der Plangeber für diese Thematik kein Regelungserfordernis gesehen.

 

            Aufgrund des Einwandes der Vattenfall Europe Wärme AG soll die am westlichen Rand des Plangebiets auf Sockeln verlegte Fernwärmetrasse der Nennweite 2 x DN 400 mit übergeordneter Versorgungsfunktion durch ein Leitungsrecht zugunsten des zuständigen Unternehmensträgers im Bebauungsplan 11-85 gesichert werden. Das Leitungsrecht wird zeichnerisch in den Planentwurf eingetragen und durch eine textliche Festsetzung erläutert.

 

            Zur Anregung des Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht soll auf den Höhenversprung von ca. 1,5 m zwischen dem Gelände der Kleingartenanlage und dem nördlich davon liegenden Grundstück Einbecker Straße 74 im Planbild und in der Planbegründung hingewiesen werden. Der Höhenversprung könnte ein Problem bei der Fortsetzung des Wegerechts nach Norden darstellen.

 

            Wegen der Anregung durch das Umwelt- und Naturschutzamt, Fachbereich Naturschutz und Landschaftsplanung soll der beschlossene Landschaftsrahmenplan in der Begründung zum Bebauungsplan 11-85 Erwähnung finden.

 

            Die Hinweise des Umwelt- und Naturschutzamts, Fachbereich Naturschutz und Landschaftsplanung, zum Artenschutz sollen in die Begründung zum Bebauungsplan 11-85 aufgenommen werden. Außerdem soll die Begründung um ein Kapitel zum Landschaftsrahmenplan ergänzt werden.

 

 
 

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