Drucksache - DS/2061/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass zukünftig solche Regelungen eingeführt werden, mit denen die Anzahl der Stellplätze an Supermärkten und Discountern an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat sich in dieser Angelegenheit an die zuständige Verkehrssenatorin Regine Günther gewandt. In der Antwort führt die Senatsverwaltung aus, dass in der Berliner Bauordnung keine Minimum- oder Maximum-Regelungen zur Zahl von regulären Stellplätzen enthalten sind. Die in der Begründung zur Drucksache enthaltene Anregung, die Bauordnung zu ändern, wird in dem Schreiben nicht aufgegriffen. Gleichwohl verweist die Senatsverwaltung zutreffend auf die Möglichkeit, mittels Bebauungsplänen die Parkplatzflächen vor Supermärkten und Discountern einzuschränken.
Aufgrund von Marktprozessen ist davon auszugehen, dass Supermärkte und Discounter wegen der steigenden Flächenbedarfe pro Standort nicht mehr ohne Bebauungsplanverfahren errichtet werden können. Das Stadtentwicklungsamt wird künftig den BVV-Beschluss bei solchen Bebauungsplanverfahren berücksichtigen.
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