Drucksache - DS/2057/VII  

 
 
Betreff: Ausschreibung einer Leitstelle Demenzfreundliche Kommune (DfK) im Bezirk Lichtenberg
Bezug:
DS/1690/VII - Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg von Berlin für die Haushaltsjahre 2016/2017 - Umsetzung Punkt 2.2
DS/1503/VII - Zielvereinbarung für das Audit Familiengerechte Kommune
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
58. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

1. Entwurf des Bezirkshaushaltsplanes Lichtenberg von Berlin für das Haushaltsjahr 2016 […]

2. In Bezugnahme auf den durch das Bezirksamt vorgelegten Haushaltsplanentwurf beschließt die BVV folgende Änderungen rsp. Konkretisierungen:

[…]

1.2   Der Titel 3910 68432 – Zuschüsse für besondere soziale Projekte – ist um 50.000 € für das Projekt „Demenzfreundliche Kommune“ in den Jahren 2016 und 2017 aufzustocken. Die Trägerschaft des Projektes soll vom Bezirksamt ausgeschrieben werden. Ein Ausgleich erfolgt im Titel 4500 98400 – Verrechnungen für kalkulatorische Gebäudekosten.

[…].

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Für die Umsetzung des Auftrages zum Aufbau einer Leitstelle Demenzfreundliche Kommune in Lichtenberg hat das Bezirksamt ein Interessenbekundungs- und nachfolgend ein fachlich differenziertes Verfahren zur Auswahl und Beauftragung eines für den Aufbau einer Freiwilligenagentur geeigneten Trägers durchgeführt.

 

Inhaltlicher Bestandteil des Interessenbekundungsverfahrens waren verschiedene fachliche Anforderungen und Zielsetzungen, die in Abstimmung mit den für Gesundheit und Soziales zuständigen Abteilungen des Bezirksamtes erarbeitet wurden.

 

Die unter aktiver Beteiligung der Ausschüsse für Gesundheit, Soziales, Menschen mit Behinderung und Mieterschutz sowie des Amtes für Soziales und der OE QPK der Abteilung Jugend und Gesundheit zusammengesetzte Jury unter Federführung der OE SPK hatte ihre Auswahl aus zwei eingesandten Bewerbungen zu treffen. Beide Bewerbungen waren in Bezug auf die formalen Anforderungen und eine fristgerechte Einreichung zulässig und nahmen damit am Verfahren teil. Grundlage einer Auswahlempfehlung waren die eingereichten Konzeptionen beider Träger.

 

Das Bezirksamt unterbreitete aufgrund der unterschiedlichen Trägerprofile beider Bewerber im Zuge des Verfahrens einen Vorschlag zur Kooperation mit der Zielsetzung einer fachlichen Ergänzung beider Träger im Sinne des Ausschreibungsgegenstandes. Zu einer solchen Verfahrensweise bekannte sich jedoch nur die Volkssolidarität. Der zweite Bewerber verneinte diese Option. Eine kooperative Umsetzung einer Leitstelle ist daher leider nicht möglich.

 

Das Auswahlgremium empfahl dem Bezirksamt im Ergebnis einhellig die Beauftragung des Trägers Volkssolidarität Landesverband Berlin e.V. Das Bezirksamt folgte der Auswahlempfehlung der Jury.

 

1 Anlage

 
 

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