Drucksache - DS/2054/VII  

 
 
Betreff: Gewährung von Sachmitteln für Freiwilliges Engagement in Nachbarschaften (FEIN) im Jahr 2016
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
58. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung stellt den Bezirken Mittel zur Verfügung, um ehrenamtlich engagierte Bewohner_innen bei der Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktureinrichtungen in Nachbarschaften zu unterstützen. Damit sollen für das Gemeinwesen wichtige Einrichtungen im Sinne einer sozialen Stadtentwicklung verbessert werden.

Auf den Bezirk Lichtenberg entfallen in diesem Jahr 86.000 Euro.

Die Bezirke können den Initiativen, die z. B. bei der Renovierung von Räumen in Kindertagesstätten und Schulen, Jugendfreizeitstätten, Sportflächen, Kultureinrichtungen, Senioreneinrichtungen, Stadtteilzentren, Nachbarschaftsheimen, Schulstationen oder Selbsthilfekontaktstellen und Grünflächen selbst Hand anlegen wollen, Sachmittel genehmigen.

Die Drucksache DS/1267/VI vom 23.04.2009 der BVV Lichtenberg wird bei Bescheiderteilung und Abrechnung beachtet.

Gefördert werden können Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur in Eigenleistung, z. B. Farben für Renovierungen, Pflanzungen oder Maßnahmen für eine saubere Stadt bezogen auf öffentliche Einrichtungen und Anlagen, wie Schulen, Horte, Kindertagesstätten, Begegnungsstätten und Nachbarschaftsheime, Kultureinrichtungen, Seniorenfreizeit­einrichtungen, sonstige soziale Einrichtungen, Sportanlagen, Grünanlagen und öffentliche oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze.

Antragsberechtigt sind Bewohner_innen sowie gesellschaftliche Initiativen, die nicht gewinnorientiert arbeiten und die Vorhaben außerhalb der für das Programm Soziale Stadt festgesetzten Gebiete durchführen wollen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Antragsteller seine selbst organisierten Aktivitäten zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur beschreibt, für deren Erfolg neben dem ehrenamtlichen Einsatz der Ersatz von Sachkosten von Bedeutung ist.

Auf eine Bewilligung besteht kein Rechtsanspruch. Die Bezirksämter entscheiden aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens über die Anträge im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Vor Beginn der Arbeiten hat deshalb die Entscheidung des Bezirksamtes vorzuliegen.

Mit einer Pressemitteilung wurden Träger, Initiativen sowie Bürger_innen über die Möglichkeit der Antragsstellung informiert. Dem Bezirksamt lagen nach Ende der Frist insgesamt 133 Anträge mit einem Antragsvolumen in Höhe von 177.840,03 Euro vor.

Die eingegangenen Anträge wurden an die Fachämter, an die Gebietskoordination/OE SPK, an die Beauftragten und an den Kita Eigenbetrieb NordOst zur Prüfung und Benennung von Rang- und Reihenfolge der Prioritäten verteilt.

Berücksichtigt wurden im Ergebnis 95 Anträge mit insgesamt 85.929,18 Euro (s. Anlage). Die geringfügig verbleibenden Restmittel werden zur Auffüllung nicht vorhergesehener, geringer Ausgaben der Antragsteller bei der Abrechnung der Mittel verwendet.

 

1 Anlage

 

 
 

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