Drucksache - DS/1989/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-123 - Aufstellungsbeschluss, Arbeitstitel: Landsberger Allee 358 Ost, 360, 362 und
Bebauungsplan 11-43 - Einstellung, Arbeitstitel: Landsberger Allee 360, 362 und
Bebauungsplan 11-61 - Geltungsbereichsänderung, Arbeitstitel: Landsberger Allee 358 West
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
56. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)      für die Grundstücke Landsberger Allee 358 (teilweise), Landsberger Allee 360, 362 sowie die südlich angrenzenden Flurstücke 1049 (Flur 110) und 3029 (Flur 111) im Bezirk Lichtenberg einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-123 aufzustellen.
Das wesentliche Planungsziel ist: Sondergebiet Bau-, Garten-, Möbelfachmärkte

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich 11-123

 

b)      für die Grundstücke Landsberger Allee 360, 362 das Bebauungsplanverfahren 11-43 einzustellen

Anlage 2: räumlicher Geltungsbereich 11-43

 

c)      den Geltungsbereich für das Bebauungsplanverfahren 11-61 für das Grundstück Landsberger Allee 358 (teilweise) zu reduzieren

Anlage 3: räumlicher Geltungsbereich 11-61 neu

 

d)      für den Bebauungsplanvorentwurf 11-123 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer zweier Wochen durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern
 

e)      mit der Durchführung der Beschlüsse zu a), b), c) und d) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen
 

f)        die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage 4: Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 11-123 sowie Einstellung des Bebauungsplanverfahrens 11-43 und Reduzierung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs 11-61

 


Bezirksamt Lichtenberg von BerlinAnlage 1

Abteilung Stadtentwicklung

Stadtentwicklungsamt

FB Stadtplanung

 

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11- 123

für die Grundstücke Landsberger Allee 358 (teilweise) und die Grundstücke Landberger Allee 360, 362 sowie die südlich angrenzenden Flurstücke 1049 (Flur 110) und 3029 (Flur 111) im Bezirk Lichtenberg

 

 

 

Planungsziel:

Sondergebiet Bau-, Garten- , Möbelfachmärkte


Bezirksamt Lichtenberg von BerlinAnlage 2

Abteilung Stadtentwicklung

Stadtentwicklungsamt

FB Stadtplanung

 

 

 

Bebauungsplan 11-43

für das Grundstück Landsberger Allee 360, 362

im Bezirk Lichtenberg

 

 

Planungsziel:

Sondergebiet Bau-, Garten- , Möbelfachmärkte

 


Bezirksamt Lichtenberg von BerlinAnlage 3

Abteilung Stadtentwicklung

Stadtentwicklungsamt

FB Stadtplanung

 

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11- 61

für das Grundstück Landsberger Allee 358 (teilweise)

im Bezirk Lichtenberg

 

 

Planungsziel:

Sondergebiet für Fachmärkte mit nicht-zentrenrelevantem Hauptsortiment

 


Anlage 4

 

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 11-123, der Einstellung des Bebauungsplanverfahrens 11-43 und zur Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfs 11-61

 

 

Anlass und Erforderlichkeit

 

Gemäß § 1 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) hat die Gemeinde Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Laut § 2 Absatz 1 BauGB sind Bebauungspläne der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, ist ortsüblich – gemäß § 6 Absatz 1 AGBauGB im Amtsblatt von Berlin – bekannt zu geben.

 

Die Krieger Grundstück GmbH hat die Grundstücke Landsberger Allee 385, 360/362 erworben und beabsichtigt kurzfristig den Neubau eines Höffner Einrichtungshauses mit einer Verkaufsfläche von 49.000 m² und eines Sconto Möbelmitnahmemarktes mit einer Verkaufsfläche von 7.000 m². Beide Betriebe sollen auf ihren Verkaufsflächen auch zentrenrelevante Randsortimente führen.

 

Auf dem Grundstück Landsberger Allee 358 befindet sich derzeit hinter der noch sichtbaren Bodenplatte des bereits abgerissen Möbel-Max Gebäudes ein leerstehender, zweigeschossiger Baukörper. Das Grundstück Landsberger Allee 360/ 362 wird zurzeit teilweise durch den Globus Bau- und Gartenmarkt genutzt. Die ungenutzten Gebäude bzw. Gebäudeteile werden abgebrochen. Der Globus Bau- und Gartenmarkt soll bestehen bleiben. In unmittelbarer Nachbarschaft an der Landsberger Allee 364 befindet sich das Möbelhaus IKEA.

 

Durch den Bebauungsplan 11-123 soll die angestrebte bauliche Entwicklung mit zwei Möbelmärkten planerisch abgesichert werden. Hierbei sind insbesondere die zulässige Verkaufsfläche und die Sortimente festzuschreiben, um negative städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden und die Vereinbarkeit mit den übergeordneten Planungsvorgaben sicherstellen. Im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans 11-123 soll ein Sondergebiet für großflächige Fachmärkte mit nicht zentrenrelevanten Hauptsortimenten festgesetzt werden. Die zentrenrelevanten Randsortimente sollen auf maximal 10 % der Verkaufsfläche beschränkt werden. Ein entsprechendes Gutachten wird erarbeitet. Die überbaubaren Flächen sollen mittels Baugrenzen gesichert werden. Die verkehrlichen Auswirkungen auf das übergeordnete Straßennetz werden gutachterlich untersucht. Die vorhandene Privatstraße, die der Erschließung von IKEA als auch Globus Bau- und Gartenmarkt dient, soll auf Grund der veränderten verkehrlichen Erfordernisse angepasst werden. Der im Flächennutzungsplan dargestellte öffentliche Grünzug, der den Bereich tangiert, wird beachtet.

 

Für das Grundstück Landsberger Allee 358 wurde mit BA-Beschluss vom 19.07.2011 der Bebauungsplan 11-61 aufgestellt. Er hat das Ziel ein Sondergebiet für Fachmärkte mit nicht zentrenrelevanten Hauptsortiment zu sichern. Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplans wird reduziert, das Planungsziel jedoch beibehalten.

 

Für das Grundstück Landsberger Allee 360/362 befindet sich der Bebauungsplan 11-43 mit BA-Beschluss vom 05.05.2008 in Aufstellung. Es ist die Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung „Möbel, Bau-/Gartenmarkt“ geplant. Es wurde im Jahr 2009 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB durchgeführt. Dieses Bebauungsplanverfahren wird nach Aufstellung des 11-123 eingestellt.

 

Geltungsbereiche

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-123 umfasst die Grundstücke Landsberger Allee 358 (teilweise), Landsberger Allee 360, 362 und die südlich angrenzenden Flurstücke 1049 (Flur110) und 3029 (Flur 111) im Bezirk Lichtenberg.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-61 umfasst das Grundstück Landsberger Allee 358 (teilweise).

 

Der Verlauf der Geltungsbereichsgrenzen der benachbarten Bebauungspläne 11-61 und 11-123 wird aufeinander abgestimmt.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-43 umfasst die Grundstücke Landsberger Allee 360, 362.

 

 

Planungsrechtliche Grundlagen

 

  1. Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg

Am 15. Mai 2009 ist der Landesentwicklungsplan Berlin – Brandenburg (LEP B-B) vom 31. März 2009 in Kraft getreten (GVBl. S. 182).

Nach der Festlegungskarte 2 befindet sich das Plangebiet nicht in einem städtischen Kernbereich gemäß Grundsatz 4.8 (G) Abs. 3. Gem. Grundsatz 4.9 (G) können großflächige Einzelhandelseinrichtungen jedoch auch außerhalb der im LEP B-B dargestellten städtischen Kernbereiche zugelassen werden, wenn das zentrenrelevante Randsortiment 10 % der Verkaufsfläche nicht übersteigt.

 

2.Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 28. Januar 2016 (ABl. S. 296), stellt für das Plangebiet entlang der Landsberger Allee gewerbliche Baufläche sowie teilweise eine Grünfläche / übergeordnete Grünverbindung im südwestlichen Randbereich dar. Das Gebiet ist als Standort mit schadstoffbelasteten Böden gekennzeichnet. Es befindet sich im Vorranggebiet für Luftreinhaltung.

 

3.Stadtentwicklungsplan Zentren 3 (StEP Zentren 3)

Der StEP Zentren 3 wurde am 12.04.2011 beschlossen. Er enthält gesamtstädtische Ziele, Leitlinien und Steuerungsgrundsätze sowie ein gesamtstädtisches Zentrenkonzept. Fachmärkte sind gemäß dem StEP Zentren 3 Einzelhandelsbetriebe mit einem nicht zentrenrelevanten Hauptsortiment. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der übergeordneten Fachmarktagglomeration Landsberger Allee. Nordwestlich befindet sich das Ortsteilzentrum Landsberger Allee/ Gensler Straße.

 

4.Fachmarktkonzept Berlin

Das Fachmarktkonzept Berlin wurde am 05.11.2013 beschlossen und stellt eine Vertiefung des StEP Zentren 3 dar. Dabei wurde mit dem Fokus auf den großflächigen Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten (insbesondere Möbel-, Bau- und Gartenmarkt) eine Analyse der Angebots- und Nachfragesituation in Berlin sowie ergänzend im Berliner Umland durchgeführt. Für die Fachmarktagglomeration Landsberger Allee sieht das Konzept die Fortführung und den Ausbau als gesamtstädtisch relevante Fachmarktagglomeration vor, wonach die Grundstücke Landsberger Allee 358 - 364 für die Ansiedlung von Fachmärkten mit nicht zentrenrelevanten Hauptsortimenten genutzt werden können.

 

5.Vertiefende städtebaulich-funktionale Untersuchung zu Einzelhandelsentwicklungen im Raum mittlere Landsberger Allee

Diese Untersuchung mit Stand 06/2013 wurde durch die bezirkliche Stadtplanung in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beauftragt. Zu dem abgestimmten Ergebnis liegt der Beschluss Nr. 7/190/2013 des Bezirksamts Lichtenberg vom 30.07.2013 vor.

 

6.Bereichsentwicklungsplanung Alt – Lichtenberg

Die Bereichsentwicklungsplanung für Alt – Lichtenberg (Stand Juli 2004, aktualisiert Mai 2005) stellt für den Geltungsbereich Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Fachmarkt dar. Im südlichen Bereich verläuft eine übergeordnete Grünverbindung.

 

7.Zentren- und Einzelhandelskonzept für den Bezirk Lichtenberg

Das bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzept 2011 (Beschluss der BVV Lichtenberg vom 23.06.2011) legt auf Grundlage des StEP Zentren 3 die zentralen Versorgungsbereiche im Bezirk fest. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs. Das bezirkliche Zentren- und Einzelhandelskonzept wird zurzeit überarbeitet.

 

8.Benachbarte Bebauungsplanverfahren

Östlich an das Plangebiet grenzt der Geltungsbereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans 11-96 an. Er wurde mit Beschluss vom 29.07.2014 aufgestellt und schafft die Voraussetzungen für ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Möbel-, Bau-/ Gartenfachmarkt“.

Das Bebauungsplanverfahren 11-49 VE-1 (Landsberger Allee 364, Ikea) hat die Erweiterung der nicht zentrenrelevanten Verkaufsfläche zum Inhalt.

 

 

Verfahren - Mitteilung der Planungsabsicht

 

Mit Schreiben vom 14.03.2016 wurde gemäß § 5 AGBauGB und Artikel 13 Landesplanungsvertrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung die Absicht zur Aufstellung des Bebauungsplans 11-123, der Einstellung des Bebauungsplans 11-43 und Änderung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 11-61 mitgeteilt.

 

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat in ihrem Schreiben vom 30.03.2016 im Hinblick auf die Sicherung gesamtstädtischer Planungen folgendes mitgeteilt.

 

Gegen die Absicht, den Bebauungsplan 11-123 aufzustellen, bestehen aus Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins keine Bedenken, wobei die Hinweise der Abteilung VII zu beachten sind.

 

  • Abteilung VII weist auf die ab 2025 zu Grunde zu legende Bedeutung der Landsberger Allee als großräumige Straßenverbindung der Verbindungsfunktionsstufe I mit paralleler Führung der Straßenbahn hin. Es ist eine darauf abgestimmte Verkehrsuntersuchung für die Entwicklungen im Umfeld und auf dem Vorhabenstandort zu erarbeiten. Das Bebauungsplanverfahren ist nach § 7 AGBauGB durchzuführen.
  • Der Bebauungsplan 11-123 ist aus dem FNP entwickelbar, jedoch ist nicht abschließend prüfbar, ob dringende Gesamtinteressen (hier: Zentrenstruktur des FNP) beeinträchtigt werden. Im Rahmen einer Einzelhandels-Auswirkungsanalyse sind die Auswirkungen (vor allem der zentrenrelevanten Randsortimente) auf die umliegenden zentralen Versorgungsbereiche zu bewerten. Städtebaulich wird empfohlen, den Standort durch das Heranrücken des Sconto-Marktes an die Landsberger Allee mit Bezug auf den Ikea-Baukörper zu fassen. Die gefahrlose Binnenerschließung der gesamten Fachmarktagglomeration ist für den Fuß- und Radverkehr sicherzustellen.

 

Gegen die Absicht, den Bebauungsplan 11-43 einzustellen und den Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-61 zu reduzieren, bestehen aus Sicht der dringenden Gesamtinteressen Berlins keine Bedenken.

 

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung teilt in ihren Schreiben vom 01.04.2016 mit, dass

 

  • für das Bebauungsplanverfahren 11-123 kein Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung erkennbar ist, da eine Beschränkung der Verkaufsflächengröße der zentrenrelevanten Randsortimente beabsichtigt ist,
  • der beabsichtigten Reduzierung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 11-61 nichts entgegen steht, da das Planungsziel beibehalten wird und die rechtlichen Grundlagen für die landesplanerische Beurteilung sich nicht geändert haben
    und
  • die Erfordernisse der Raumordnung der geplanten Einstellung des Bebauungsplanverfahrens 11-43 nicht entgegenstehen.

 

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB im Bebauungsplanverfahren 11-123 wird für die Dauer zweier Wochen durchgeführt, da für das Bebauungsplanverfahren 11-43, welches in den Geltungsbereich des 11-123 integriert wird, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bereits durchgeführt wurde und das Planungsziel grundsätzlich fortgeführt wird.

 

 

 
 

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