Drucksache - DS/1982/VII  

 
 
Betreff: Öffentliche Infrastruktur an der Landsberger Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeFraktion Die Linke
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragDringlichkeitsantrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
55. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag DIE LINKE. PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht in einer Vorlage zur Kenntnisnahme darzustellen wie der aus der geplanten Wohnbebauung an der Landsberger Allee entstehende Bedarf an öffentlicher Infrastruktur gedeckt werden kann. Dabei ist insbesondere der entstehende Bedarf an Grundschulplätzen zu berücksichtigen und darzustellen wie die wohnortnahe Beschulung sichergestellt wird.

Für künftige Bebauungsvorhaben ab 500 Wohneinheiten ist der Bezirksverordneten-versammlung eine dementsprechende Abwägung zur Deckung des Bedarfs zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

Mit den Aufstellungsbeschlüssen der Bebauungspläne 11-116 VE, 11-117 VE, 11-118 VE werden voraussichtlich rund 2.500 Wohneinheiten realisiert. Dies entspricht einem Zuzug von rund 4.000 Einwohnerinnen und Einwohner, darunter prognostiziert rund 240 6-12-Jährige. Laut aktueller Schulentwicklungsplanung ist der Aufbau von Grundschulplätzen ab 2016 in Hohenschönhausen Süd allein an den Standorten Mittelstraße und Konrad-Wolf-Straße vorgesehen. Diese Standorte sind jedoch von der geplanten Wohnbebauung am weitesten (1,5 bis 2 km Luftlinie) entfernt. Neben der Frage der Beschulung entstehen aber auch weitere Bedarfe, wie eine Seniorenfreizeiteinrichtung, eine Jugendfreizeiteinrichtung, die Versorgung mit Kita-Plätzen oder der Bedarf an öffentlichen Grünflächen.

Gegebenenfalls ist die Sicherung einer Gemeinbedarfsfläche im Plangebiet notwendig. Dies müsste dann im laufenden Bebauungsplanverfahren erfolgen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Aufstellungsbeschlüsse der Bebauungspläne sind erst nach Einreichschluss bekannt geworden. Um eine Vorlage des Bezirksamtes in dieser Wahlperiode nicht zu gefährden, ist eine dringliche Beschlussfassung notwendig.

 

 

 
 

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