Drucksache - DS/1979/VII  

 
 
Betreff: Möglichkeiten aus dem Wohnraumversorgungsgesetz bekannt machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
55. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
58. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlichkeitsantrag SPD PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

 

über das Wohnraumversorgungsgesetz zu informieren und örtliche Ansprechpartner zu benennen, welche bei der Antragstellung beraten und unterstützen können.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 2 des Wohnraumgesetzes Berlin gewährt das Land Berlin r Mieterhaushalte im öffentlich geförderten Sozialen Wohnungsbau (Erster Förderweg) zur Senkung der Mietbelastung einen Mietzuschuss. Dieser wird Mieterhaushalten in Abhängigkeit von der Miethöhe, dem Einkommen und der energetischen Qualität des Wohngebäudes gewährt.

 

r die Bewilligung des Mietzuschusses ist der vom Senat von Berlin beauftragte Dienstleister, zgs consult GmbH, zuständig.

 

Antragsteller*innennnen sich an das eingerichtete Antragscenter in der Brückenstraße 5 in 10179 Berlin, wenden. Eine persönliche Vor-Ort-Beratung ist nur nach telefonischer Terminvergabe möglich.

 

Weitere Informationen dazu werden auf der Internetseite

 

http://www.mietzuschuss.berlin.de/Beratung.html

 

gegeben, auf der man auch einen Online-Termin vereinbaren kann.

 

Die Bürgerämter halten die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bereitgestellten Flyer (siehe Anlage) bereit. Demnach berät die zgs consult GmbH nach telefonischer Terminvergabe auch vor Ort.

 

Mieterinnen und Mieter, die sich mit Fragen zu diesem Mietzuschuss an die bezirklichen Bürgerämter wenden, erhalten die notwendigen Informationen zu den Ansprechpartnern.

 

 

1 Anlage

 

 
 

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