Drucksache - DS/1979/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
über das Wohnraumversorgungsgesetz zu informieren und örtliche Ansprechpartner zu benennen, welche bei der Antragstellung beraten und unterstützen können.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 2 des Wohnraumgesetzes Berlin gewährt das Land Berlin für Mieterhaushalte im öffentlich geförderten Sozialen Wohnungsbau (Erster Förderweg) zur Senkung der Mietbelastung einen Mietzuschuss. Dieser wird Mieterhaushalten in Abhängigkeit von der Miethöhe, dem Einkommen und der energetischen Qualität des Wohngebäudes gewährt.
Für die Bewilligung des Mietzuschusses ist der vom Senat von Berlin beauftragte Dienstleister, zgs consult GmbH, zuständig.
Antragsteller*innen können sich an das eingerichtete Antragscenter in der Brückenstraße 5 in 10179 Berlin, wenden. Eine persönliche Vor-Ort-Beratung ist nur nach telefonischer Terminvergabe möglich.
Weitere Informationen dazu werden auf der Internetseite
http://www.mietzuschuss.berlin.de/Beratung.html
gegeben, auf der man auch einen Online-Termin vereinbaren kann.
Die Bürgerämter halten die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bereitgestellten Flyer (siehe Anlage) bereit. Demnach berät die zgs consult GmbH nach telefonischer Terminvergabe auch vor Ort.
Mieterinnen und Mieter, die sich mit Fragen zu diesem Mietzuschuss an die bezirklichen Bürgerämter wenden, erhalten die notwendigen Informationen zu den Ansprechpartnern.
1 Anlage
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