Drucksache - DS/1952/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
zu prüfen, inwiefern eine Möglichkeit besteht, für die am häufigsten verwendeten Formulare, die für die Bürgerinnen und Bürger relevant sind, zusätzliche Erläuterungen in Leichter Sprache anzubieten, damit formale Anträge leichter verständlich gemacht und Fragen bereits beim Ausfüllen der Formulare geklärt werden können.
Als Beispiel könnten dabei die Erklärungen für Steuererklärungen bis zum Jahr 2014 dienen.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Wie bereits in der Beantwortung der DS/1242/VII „Barrierefreie visuelle Kommunikation durch das Bezirksamt Lichtenberg“ informiert, werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt durch eine Arbeitsgruppe die in der visuellen Kommunikation des Bezirksamtes bestehenden Barrieren analysiert. Es werden geeignete Maßnahmen erarbeitet, damit die potenziellen Empfängerinnen und Empfänger diese unabhängig ihrer körperlichen Beeinträchtigung wahrnehmen können. Dazu gehören z.B. Pressemitteilungen, Präsentationen in Ausschüssen, in öffentlichen Veranstaltungen und Informationen auf der Internetseite.
Als ein Ergebnis der Evaluierung des Bürgeramtes 4 wurden die sprachlichen Ausführungen von amtlichen Bescheiden, Vordrucken oder anderen Schreiben der Senats- und Bezirksverwaltung beanstandet. Die meisten Formulare werden über eine Dienstleistungsbank der Senatsverwaltung angeboten. Sie werden also zentral reingestellt, wodurch wir als Bezirk keinen Einfluss darauf haben. Das Bezirksamt prüft zurzeit, welche bezirklichen Formulare aus anderen Berliner Verwaltungen, wie zum Beispiel der Antrag auf Grundsicherung in Leichter Sprache, auf die bezirkliche Webseite des Amtes für Soziales gestellt werden kann.
Im Rahmen von zwei Inhouseschulungen „Leichte Sprache – Sprache barrierefrei machen“ wurden 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen mit Publikumsverkehr im Umgang und Anwendung der Leichten Sprache geschult. Zwei Aufbauschulungen zur Anwendung der Leichten Sprache sind im November über die Beauftragte für Menschen mit Behinderung geplant.
Aufbauend auf die dort erworbenen Kenntnisse werden von den Mitarbeitern künftig der Einsatz der Leichten Sprache bei jeder Veröffentlichung, Erstellung von bezirklichen Formularen, amtlichen Bescheiden und Vordrucken geprüft und ggf. veröffentlicht.
Bei der Neuauflage von Dienstleistungsbroschüren des Bezirksamtes werden Möglichkeiten von Veröffentlichungen von Grundinformationen in der Leichten Sprache gesucht und verstärkt auf die optische Darstellung zur Erklärung von Verwaltungsvorgängen gesucht.
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