Drucksache - DS/1947/VII  

 
 
Betreff: Obersee mit verbessertem Rundwegesystem versehen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungDringl. Vorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
55. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
01.06.2016 
63. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses      
06.07.2016 
64. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses      
Umwelt mitberatend
10.05.2016 
53. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
58. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2016 
59. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
Dringliche BE HA PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, in einer Vorlage zur Kenntnisnahme darzustellen, wie ein möglichst barrierearmer Rundweg „Rund um den Obersee“ möglich ist. Dabei soll geprüft werden, ob hier ein Ausbildungsprojekt aufgesetzt werden soll oder Möglichkeiten im Rahmen eines Begleitprojektes zur IGA 2017 genutzt werden können. Die örtlichen Vereine und Initiativen sowie das Mies van der Rohe-Haus sollen in die Planungen eingezogen werden.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im Jahr 1998 wurde unter anderem für das Gebiet um den Obersee ein Landschaftsplanverfahren mit der Bezeichnung XXII-L-5 eingeleitet und bis zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Dezember 2000 durchgeführt. Eines der wichtigsten Ziele war die Parkanlage um den Obersee als wichtigen Grün- und Freiraum zu sichern.  Die Ziele des Landschaftsplanes XXII-L-5 wurden 2006 in den für den gesamten Bezirk Lichtenberg vom Bezirksamt beschlossenen Landschaftsrahmenplan eingearbeitet.

 

Im Jahr 1997 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes XXII-31 gefasst, Anlass waren unter anderem geplante Verkäufe bzw. Rückübertragungen von Grundstücken nördlich des Obersees. Im laufenden Bebauungsplanverfahren gab es auch Planungsüberlegungen für eine Grünverbindung in Form eines Weges vom Obersee zur Oberseestraße zwischen den Grundstücken Oberseestraße 48 und 50 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geklärten Begehbarkeit des nördlichen Uferrandstreifens. Auf die planungsrechtliche Sicherung dieser Wegeverbindung (ursprüngliche Zweckbestimmung Uferwanderweg) zur Oberseestraße wurde dann verzichtet, da durch das für die öffentliche Parkanlage zuständige Fachamt festgestellt wurde, dass eine Umrundung des Obersees direkt am Nordufer technisch möglich ist. Mit der Festsetzung des Bebauungsplanes im Jahr 2011 wurden unter anderem die Grünflächen um den Obersee gesichert. Einer ausdrücklichen Festsetzung von Wegen bedurfte es nicht, da diese Bestandteil einer öffentlichen Grünfläche sind. In der Aktualisierung des Landschaftsrahmenplanes 2014/15 wurden die Ziele des Bebauungsplanes XXII-31 nachrichtlich übernommen.

 

Das Bezirksamt Lichtenberg begrüßt die Idee grundsätzlich, einen barrierefreien Rundweg „Rund um den Obersee“ einzurichten. Im Rahmen des UeP-Projektes Sanierung Obersee & Orankesee wurde bereits in der Vorbereitung auch eine bauliche Verbesserung des nördlichen Uferweges geprüft, damit der Weg barrierefrei genutzt werden kann. Die Prüfung hat ergeben, dass im westlichen Abschnitt die Fällung eines Teiles der Weiden erforderlich wäre bzw. im östlichen Abschnitt auf Grund der schmalen Breite nur der Bau einer parallel zum Ufer verlaufenden Steganlage zur Verbesserung beigetragen hätte.

 

Aus Gründen des Naturschutz- und Wasserrechtes wurde dann nach Prüfung von einer weiteren Verfolgung dieser Planung Abstand genommen. Eine konkrete Kostenschätzung liegt daher nicht vor, da hierfür weitere gutachterliche Betrachtungen erforderlich wären. Es ist davon auszugehen, dass hier mindestens 500.000 Euro zu veranschlagen sind. Was ebenfalls dazu beigetragen hat, das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen.

 

Je nach Variante des Uferweges müssten gegebenenfalls auch rechtliche Auseinandersetzungen mit den Anliegerinnen und Anliegern geführt werden.

 

Im Zeitraum von 2007 bis 2011 sind Vertreterinnen und Vertreter des Umwelt- und Naturschutzamtes, der beauftragten Planungsbüros und der Berliner Wasserbetriebe etwa zehn Mal bei Veranstaltungen des Fördervereins Obersee & Orankesee e.V. zum Thema Sanierung der gleichnamigen Seen aufgetreten und haben zu den neuesten Erkenntnissen berichtet. Beispielsweise gab es eine Veranstaltung am 31.08.2009 mit den Anliegerinnen und Anliegern, wo die Thematik Uferweg im Besonderen diskutiert wurde.

 

Das Thema nördlicher Uferweg am Obersee wurde mehrfach im Beirat für Naturschutz und Landschaftspflege Lichtenberg (beispielsweise bis Ende 2009 in der 8., 10., 12., 13. und 14. Sitzung) sowie in den Beratungen mit den Vereinen Förderverein Obersee & Orankesee e.V. und Bürgerinitiative-Obersee e.V. (BIO e.V.) beraten. Auch nach dem Jahr 2011 ist verständlicherweise der Uferweg immer wieder Thema von Veranstaltungen und Beratungen.

 

Um eine durchgängige Nutzbarkeit des Uferweges zu sichern, wurden immer wieder und werden ggf. auch zukünftig in Abstimmung mit Nutzerinnen und Nutzern sowie Anliegerinnen und Anliegern vom Straßen- und Grünflächenamt bauliche Verbesserungen in der Parkanlage vorgenommen. Das zuständige Fachamt steht jedem Verbesserungsvorschlag offen gegenüber.

 

Die politischen Gremien sind vom Bezirksamt Lichtenberg über die Sitzungen mit den Akteurinnen und Akteuren rund um den Obersee und Orankesee und die aktuellen Entwicklungen zu den beiden Seen und der Parkanlage unterrichtet und beteiligt worden. Dies wird in der kommenden Legislaturperiode auch so beibehalten werden.

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Ablauf der Wahlperiode

 
 

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