Drucksache - DS/1944/VII  

 
 
Betreff: Höhere Verkehrssicherheit an der Kreuzung Storkower Straße/Paul-Junius-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mitberatend
17.03.2016 
54. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
58. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringlkeitsantrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) - Anlage  

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

sich gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung dafür

einzusetzen, dass die bedarfsgeregelte Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Storkower

Straße/Paul-Junius-Straße auch in den Abend- und Nachtstunden sowie an den Wochenenden in Betrieb bleibt, damit auch zu diesen Zeiten ein gefahrloses Queren der Storkower Straße möglich wird.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hatte sich mit dem Anliegen der BVV zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt und um Prüfung sowie Stellungnahme gebeten.

 

Zwischenzeitlich ist das Antwortschreiben der Senatsverwaltung im Bezirksamt (Anlage) eingegangen.

 

In diesem Schreiben wird mitgeteilt, dass eine Prüfung hinsichtlich der Änderung der Betriebszeiten durch die Verkehrslenkung Berlin (VLB)  erfolgt sei. Im Ergebnis sei entschieden worden, dass die bisherigen Betriebszeiten den vorhandenen Verkehrsverhältnissen entsprechend angepasst werden würden.

 

Daher werde die VLB folgende Betriebszeiten anordnen: montags bis sonntags, jeweils von 6:00 bis 22:00 Uhr. Für die Nachtzeit werde seitens der Senatsverwaltung auch weiterhin kein Reglungsbedarf gesehen, so dass es bei der Nachtabschaltung bleiben werde.

 

In dem Schreiben wird weiter verwiesen, dass die Umsetzung der Maßnahme einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

 

 
 

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