Drucksache - DS/1926/VII  

 
 
Betreff: Zuwegung beim Bauvorhaben Hauptstraße 51-59 in 10317 Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungAntrag zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
54. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung Entscheidung
07.04.2016 
52. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung vertagt   
11.05.2016 
53. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung (gemeinsam mit dem AS Kultur) vertagt   
02.06.2016 
54. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird anlässlich des Wohnungsbauvorhabens Hauptstraße 51-59 ersucht zu prüfen, an welchen Stellen Zu- und Abfahrten zum Flurstück Hauptstraße 51-59 konfliktarm für Anliegerverkehr, Rettungsdienste, Versorgungsunternehmen, Zufußgehende und Radfahrende eingerichtet werden können. Dabei sind alle Konfliktpunkte herauszuarbeiten und die Maßnahmen zu deren Beseitigung darzustellen.

 

Begründung:

In einer Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung wurde auch eine Zu- und Abfahrtsvariante an der Schlichtallee südlich des Bahndamms erwähnt. In diesem Bereich ist die verkehrliche Situation durch mehrere Ursachen bereits sehr unübersichtlich. Neben dem schmalen Gehweg befindet sich ein Zweirichtungsradweg, der zur Tangentialroute TR4 gehört, beide werden wenige Meter in nördlicher Richtung im Bereich der Bahn-Brücke schmaler, gleich dahinter ist die ebenfalls kaum einsehbare Abzweigung in Richtung Osten auf die Zobtener Straße. Neben dem Radweg stehen hohe Bäume, wodurch es keine Ausweichmöglichkeiten gibt, dann fällt das Gelände sehr stark ab. Wenige Meter weiter befindet sich die östliche tiefer gelegte Fahrbahn der Schlichtallee. Von der westlichen Fahrbahn aus käme man nicht dort hinüber.

 

Durch die Topographie des Geländes ist die Situation dort bereits sehr schwer überschaubar, eine weitere Zu- oder Abfahrt würde das noch verstärken und neue Konflikte hervorrufen.

 

Für das Flurstück besteht kein Bebauungsplan. Konflikte mit der Zuwegung zum Grundstück konnten daher noch nicht durch die Träger öffentlicher Belange benannt und abgewogen werden.

 

Liegenschaftskarte:

http://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?Szenario=fbinter_jsc&;loginkey=zoomStart&mapId=wmsk_alkis@senstadt&bbox=396781,5817414,397264,5817824 (Seitenaufruf am 28.02.2016)

 

 
 

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