Drucksache - DS/1909/VII  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-72 VE - Festsetzung
Arbeitstitel: Alt-Friedrichsfelde 69-71
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.03.2016 
54. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 1 PDF-Dokument
VzK - Anlage 2 PDF-Dokument
VzK - Anlage 3 PDF-Dokument
VzK - Anlage 4 PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

Das Bezirksamt hat Folgendes beschlossen:

 

 

 

a)   die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-72 VE vom 26. Mai 2015 für die Grundstücke Alt-Friedrichsfelde 69-71 sowie für Teilabschnitte der angrenzenden erschließenden Flächen, Flur 709, Flurstücke 266, 275 und 306 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde als Rechtsverordnung

 

b)   mit der Ausführung der notwendigen Schritte zur Veröffentlichung der Rechtsverordnung den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

c)   die Bezirksverordnetenversammlung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-72 VE in Kenntnis zu setzen.

Anlage 1:              Vermerk Stapl zur Stellungnahme SenStadtUm im Rahmen der Anzeige / Mitteilung gemäß § 6 Abs. 4 AG BauGB und Information über die geplante Anwendung des § 33 BauGB

Anlage 2.              räumlicher Geltungsbereich

Anlage 3:              Rechtsverordnung

Anlage 4:              Begründung:

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2015 zur Drucksache DS/1727/VII den sich aus der Abwägung ergebenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan 11-72 VE vom 26.05.2015 für die Grundstücke Alt-Friedrichsfelde 69-71 sowie für Teilabschnitte der angrenzenden erschließenden Flächen, Flur 709, Flurstücke 266, 275 und 306 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde und die dazugehörige Begründung beschlossen sowie über die Verordnung über die Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-72 VE entschieden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat den Plan nicht beanstandet.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch muss das Bezirksamt durch Beschluss den Bebauungsplan als Rechtsverordnung festsetzen. Die Verkündung der Rechtsverordnung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin.

 

 
 

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