Drucksache - DS/1897/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht, an geeigneter Stelle anzuregen, dass eine Flüchtlingsunterkunft für lesbische, schwule, bisexuelle und Transgender (LSBT) Flüchtlinge und Asylbewerber mit ausreichender Kapazität in Lichtenberg eingerichtet wird.
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, sich mit LSBT-Gruppen zu beraten, unter welchen Kriterien eine Flüchtlingsunterkunft für LSBT-Flüchtlinge und Asylbewerber eingerichtet werden kann.
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Im April fand die Dialogkonferenz des Berliner Senats statt, an der sowohl die Lichtenberger Integrationsbeauftrage als auch die Betreiber der bisher einzigen Berliner Unterkunft für LSBT-Flüchtlinge teilnahmen. Die Betreiber berichteten in der Arbeitsgruppe „Unterkünfte“ ausführlich über ihre Betreuungsarbeit. Ihnen zufolge hat sich die Einrichtung einer solch spezifischen Unterkunft bewährt. Die betreuten Flüchtlinge fühlen sich sicher und auch im Wohnumfeld ist die Einrichtung akzeptiert.
Dennoch raten die Betreiber davon ab, in der Zukunft weitere gesonderte Einrichtungen für LSBT-Geflüchtete zu schaffen. Auch wenn dieser Personenkreis eines besonderen Schutzes bedarf, ist von eine isolierten Unterbringung abzusehen, da ein Sonderstatus nicht gewünscht wird. Vielmehr muss bei der derzeitig laufenden Auswahl der Betreiber und bei den neuen Vertragsabschlüssen von Seiten der Unterbringungsleitstelle darauf geachtet werden, dass Schutzräume vorhanden sind und Akzeptanz gegenüber Minderheiten gewährleistet werden kann.
Das Bezirksamt ist nicht für die Auswahl der Standorte und Betreiber von Unterkünften für Geflüchtete verantwortlich. Dennoch wird sich das Bezirksamt bei den zuständigen Stellen des Landes Berlin und im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Betreibern kontinuierlich für den Schutz von besonders schutzbedürftigen Personengruppen – wie den hier genannten LSBT-Geflüchteten – einsetzen.
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