Drucksache - DS/1897/VII  

 
 
Betreff: Unterkunft für LSBT-Flüchtlinge im Bezirk einrichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion PIRATEN LichtenbergBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
53. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Integration Entscheidung
23.03.2016 
45. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Integration vertagt   
27.04.2016 
46. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Integration vertagt   
25.05.2016 
47. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Integration mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
57. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2016 
59. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PIRATEN Lichtenberg PDF-Dokument
BE Integration PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,

an geeigneter Stelle anzuregen, dass eine Flüchtlingsunterkunft für lesbische, schwule, bisexuelle und Transgender (LSBT) Flüchtlinge und Asylbewerber mit ausreichender Kapazität in Lichtenberg eingerichtet wird.

 

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, sich mit LSBT-Gruppen zu beraten, unter welchen Kriterien eine Flüchtlingsunterkunft für LSBT-Flüchtlinge und Asylbewerber eingerichtet werden kann.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Im April fand die Dialogkonferenz des Berliner Senats statt, an der sowohl die Lichtenberger Integrationsbeauftrage als auch die Betreiber der bisher einzigen Berliner Unterkunft für LSBT-Flüchtlinge teilnahmen.

Die Betreiber berichteten in der Arbeitsgruppe „Unterkünfte“ ausführlich über ihre Betreuungsarbeit. Ihnen zufolge hat sich die Einrichtung einer solch spezifischen Unterkunft bewährt. Die betreuten Flüchtlinge fühlen sich sicher und auch im Wohnumfeld ist die Einrichtung akzeptiert.

 

Dennoch raten die Betreiber davon ab, in der Zukunft weitere gesonderte Einrichtungen für LSBT-Geflüchtete zu schaffen. Auch wenn dieser Personenkreis eines besonderen Schutzes bedarf, ist von eine isolierten Unterbringung abzusehen, da ein Sonderstatus nicht gewünscht wird. Vielmehr muss bei der derzeitig laufenden Auswahl der Betreiber und bei den neuen Vertragsabschlüssen von Seiten der Unterbringungsleitstelle darauf geachtet werden, dass Schutzräume vorhanden sind und Akzeptanz gegenüber Minderheiten gewährleistet werden kann.

 

Das Bezirksamt ist nicht für die Auswahl der Standorte und Betreiber von Unterkünften für Geflüchtete verantwortlich. Dennoch wird sich das Bezirksamt bei den zuständigen Stellen des Landes Berlin und im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Betreibern kontinuierlich für den Schutz von besonders schutzbedürftigen Personengruppen – wie den hier genannten LSBT-Geflüchteten – einsetzen.

 

 
 

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