Drucksache - DS/1878/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan XVII-4 - Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Arbeitstitel: "Ostkreuz"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
53. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   den Bebauungsplan XVII-4 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich aus-zulegen

 

              Anlage 1:              Räumlicher Geltungsbereich

 

b)   mit der Durchführung des Beschlusses den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.
 

c)   die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der Beteiligung der Behörden in Vorbereitung der öffentlichen Auslegung

 

 


Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Stadtplanung

 

 

Bebauungsplan XVII-4

 

für das Gelände zwischen Marktstraße, Karlshorster Straße und deren südlicher Verlängerung, Rummelsburger See, südlicher Grenze des Grundstücks Kynaststraße 18 und deren östlicher Verlängerung und der östlichen Grenze der Kynaststraße mit Ausnahme einer Teilfläche östlich der Kynastbrücke, sowie für Teilflächen der Marktstraße und einen Abschnitt der Karlshorster Straße im

 

Bezirk Lichtenberg,

Ortsteil Rummelsburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

              unmaßstäblich

Planungsziele des Bebauungsplanes:

Kerngebiet, Mischgebiete, allgemeine Wohngebiete, öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestimmungen „Öffentliche Parkanlage mit Spielplatz“ sowie „Naturnahe Grünfläche“, Sondergebiet für „Beherbung und Soziales“, Straßenverkehrsflächen, Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fußgänger- und Radfahrerbereich“, Fläche für „Abwasserpumpwerk“

 
 

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