Drucksache - DS/1843/VII  

 
 
Betreff: Antrag über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für die Grundstücke Landsberger Allee 341/343 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
52. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   dem Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für die Grundstücke Landsberger Allee 341/343 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen vorbehaltlich des Ergebnisses der Prüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung im Wesentlichen zuzustimmen.

 

Anlage 1: räumlicher Geltungsbereich

 

b)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage 2: Begründung

 

 


              Anlage 1

 

 

 

Geltungsbereich des Antrages

über die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

für die Grundstücke Landsberger Allee 341/343

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

ohne Maßstab

 

 

 

 


 

              Anlage 2

 

Begründung

 

Veranlassung und Erforderlichkeit

Anlass für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Grundstücke Landsberger Allee 341/343 ist die Absicht des Grundstückseigentümers, diese seit vielen Jahren brachliegenden Flächen einer Bebauung zuzuführen.

Seitens des Bezirksamtes Lichtenberg besteht, insbesondere im Hinblick auf das Bevölkerungswachstum im Land Berlin und die dadurch bedingte zunehmende Wohnungsnachfrage, ein großes Interesse an der Nutzung langjährig brach liegender Flächen zu Wohnzwecken.

Im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da die Grundstücke als Außenbereich im Sinne des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) einzuordnen sind und damit die geplante Wohnnutzung unzulässig ist.

 

 

Plangebiet

Die ca. 39.000 m² großen Grundstücke liegen im Berliner Bezirk Lichtenberg, im Ortsteil Alt-Hohenschönhausen. Sie waren Bestandteil eines Gebietes zwischen Arendsweg und Ferdinand-Schultze-Straße, welches durch eine gärtnerische Produktionsgenossenschaft genutzt worden war. Zu Beginn der 1990er Jahre wurde diese Nutzung aufgegeben. Anschließend wurden die Antragsgrundstücke durch einen Gartenmarkt genutzt. Die Bebauung wurde Anfang der 2000er Jahre entfernt. Bis auf temporäre Nutzungen wie Rummel und Zirkus findet hier keine Nutzung mehr statt.

Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch ebenfalls brachliegende Flächen, die Ferdinand-Schultze-Straße im Osten, die Landsberger Allee im Süden sowie die Hofheimer Straße und weitere ungenutzte Flächen im Westen.

Für die nördlich angrenzenden Flächen wird derzeit das vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren 11-94 VE durchgeführt. Geplant ist hier die Errichtung von ca. 225 Wohnungen. Westlich grenzt der festgesetzte Bebauungsplan XXII-3a an. Die mit dem Bebauungsplan XXII-3a als Kerngebiet festgesetzten Flächen sind im Wesentlichen unbebaut. Für die ungenutzten Flächen liegen zwei Anträge über die Einleitung vorhabenbezogener Bebauungspläne mit dem Ziel der Errichtung von Wohnungen vor. Nördlich an diese Kerngebiete schließt ein allgemeines Wohngebiet an, das mit bis zu sechsgeschossigen Gebäuden und einer öffentlichen Parkanlage bebaut ist, an.

Die Bebauung westlich des Arendsweges wird geprägt durch eine Wohnbebauung mit bis zu elfgeschossigen Gebäuden in Zeilenbauweise und durch ein achtzehngeschossiges Punkthochhaus auf dem Grundstück Arendsweg 1. Östlich der Ferdinand-Schultze-Straße befindet sich ein Autohaus mit Werkstatt und daran nördlich anschließend zwischen Ferdinand-Schultze-Straße und Rhinstraße ein bis zur Industriebahntrasse reichendes allgemeines Wohngebiet, das überwiegend mit Einzelhäusern mit bis zu zwei Geschossen bebaut ist.

 

 

Bereichscharakteristik und Planungen

Die Grundstücke des Plangebietes sind unbebaut und ungenutzt. Die teilweise westlich vorhandenen Wohngebäude weisen in diesem Bereich keine maßstabsbildende Kraft mehr auf, so dass eine Fortsetzung des Bebauungszusammenhangs hier nicht mehr gegeben ist. Die Ferdinand-Schultze-Straße hat eine trennende Wirkung. Diese Grundstücke sind deshalb dem Außenbereich zuzuordnen. Die Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben erfolgt auf der Grundlage von § 35 Baugesetzbuch (BauGB).

Im Flächennutzungsplan (FNP) von Berlin ist der Bereich des Plangebietes Bestandteil einer entlang der Landsberger Allee dargestellten gemischten Baufläche M2. Nördlich schließt sich eine Wohnbaufläche W2 an.

Im Stadtentwicklungsplan Wohnen ist der Geltungsbereich Bestandteil eines Wohnungsneubaustandortes in Form eines Einzelstandortes mit 500 und mehr Wohneinheiten. Der Realisierungszeitraum wurde mit mittelfristig bis 2020 eingeschätzt.

 

Die Bereichsentwicklungsplanung (BEP) Hohenschönhausen-Süd, die von der Bezirksver­ordnetenversammlung am 25.10.2007 beschlossen wurde, weist den Geltungsbereich als Mischgebiet mit Einzelhandelskonzentration aus.

 

Derzeit wird ein Bereichsentwicklungsplan Wohnen erarbeitet. Der Geltungsbereich soll als Neubaustandort für Wohnen aufgelistet werden.

 

Die Grundstücke sind von den räumlichen Geltungsbereichen der Bebauungsplanverfahren XXII-3ba und XXII-3bb betroffen.

 

 

Entwicklung der Planungsüberlegungen

Das Plangebiet gehörte ursprünglich zum Areal der gärtnerischen Produktionsgenossenschaft „Weiße Taube“ zwischen Schleizer Straße, Ferdinand-Schultze-Straße, Landsberger Allee und Arendsweg. Nach Aufgabe dieser Nutzung wurde für das Gelände 1992 die städtebauliche Rahmenplanung „Weiße Taube“ erarbeitet, welche 1993 in einen so genannten „Konsensplan“ mündete. Ziel war die Umnutzung in einen Wohn- und Bürostandort einschließlich sozialer Infrastruktureinrichtungen (Schule, Kindertagesstätten) und öffentlicher Grünflächen.

Für eine große Teilfläche (B-Plan XXII-3a) hatten sich die Eigentümer/Investoren der Grundstücke zum Zweck der Bebauung zu einer Investorengemeinschaft und einer Erschließungsgesellschaft zusammengeschlossen. Auf den Flächen zwischen Schleizer Straße, Hofheimer Straße, Sollstedter Straße und Arendsweg wurden der Wohnungsbau einschließlich zweier Kindertagesstätten sowie die öffentlichen Verkehrsflächen und die zentrale öffentliche Parkanlage (mit Spielplätzen) bis 1998 fertig gestellt. Für die festgesetzten Kerngebiete konnte dagegen bis auf das Self-Storage-Gebäude keine wirtschaftlich tragfähige Bebauung umgesetzt werden.

 

Für die kleinere Teilfläche (B-Plan XXII-3b) konnte dagegen aufgrund verschiedener Interessenlagen, das B-Planverfahren nicht zum Abschluss gebracht werden. Mit der Bereichsentwicklungsplanung für den Ortsteil Alt-Hohenschönhausen hat die Bezirksverordnetenversammlung 2007 beschlossen, für die Flächen im Geltungsbereich des B-Planes XXII-3b die städtebauliche Grundkonzeption des B-Planes XXII-3a bis zur Ferdinand-Schultze-Straße fortzuführen. So werden entlang der Landsberger Allee Mischgebiete und nördlich davon Wohnbauflächen unterschiedlicher Dichte sowie eine Erweiterung der westlich vorhandenen Parkanlage bis zur Ferdinand-Schultze-Straße ausgewiesen.

 

Aufgrund der Nachfrage nach Wohnbauflächen sollten aufbauend auf der Grundkonzeption die Flächen nördlich der Sollstedter Straße zwischen Hofheimer Straße und Ferdinand-Schultze-Straße als allgemeine Wohngebiete planungsrechtlich gesichert werden. Städtebaulich wurde es für erforderlich gehalten, die Bebauungsstruktur des westlich der Hofheimer Straße bestehenden Wohngebietes bis zur Ferdinand-Schultze Straße fortzusetzen. Das schließt auch die Verbindung der Abschnitte der Plauener Straße ein. Hinsichtlich der planerischen Zielsetzung für die mit der BEP ausgewiesenen Mischgebiete entlang der Landsberger Allee gab es zu diesem Zeitpunkt noch kein konkretes städtebauliches Konzept, so dass davon auszugehen war, dass die planerische Entwicklung zeitlich gestaffelt werden muss. Im Mai 2012 hat das Bezirksamt deshalb beschlossen, den Geltungsbereich zu teilen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes XXII-3ba umfasst das Gelände westlich der Ferdinand-Schultze-Straße zwischen Landsberger Allee und Sollstedter Straße.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes XXII-3bb umfasst das Gelände westlich der Ferdinand-Schultze Straße zwischen Sollstedter Straße und Schleizer Straße. Dieser Geltungsbereich wurde auf Antrag des Eigentümers der Grundstücke Schleizer Straße/Ferdinand-Schultze-Straße über die Einleitung eines vorhabenbezogenen B-Planes reduziert und das vorhabenbezogene B-Planverfahren 11-94 VE eingeleitet. Es hat die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB stattgefunden.

 

Die Grundstücke Landsberger Allee 341/343 befinden sich in den Geltungsbereichen der Bebauungsplanverfahren XXII-3ba und XXII-3bb. Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums und der dadurch bedingten hohen Nachfrage nach Wohnbauflächen hat der Eigentümer der Grundstücke in diesen Plangebieten beantragt, ein vorhabenbezogenes B-Planverfahren zur Sicherung als Wohnungsstandort einzuleiten.

 

 

Intention des Plans

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan hat die Aufgabe, die rechtsverbindliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet herzustellen. Er soll eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage für die Sicherung eines allgemeinen Wohngebietes geschaffen werden. Es sollen hauptsächlich ca. 1000 Wohnungen entstehen. Die konkrete städtebauliche Struktur, die bauliche Dichte sowie der zu deckende Bedarf an sozialer und grüner Infrastruktur wird Gegenstand weiterer Abstimmungen zwischen dem Vorhabenträger und dem Bezirk Lichtenberg sein.

 

Der Vorhabenträger hat die Grundzustimmung zur Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung abgegeben.

 

 

 

 
 

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