Drucksache - DS/1838/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen.
Das BA Lichtenberg nimmt mit seinen beiden Standorten der Jugendverkehrsschulen als Pilotprojekt der zuständigen Senatsverwaltung unter der Rubrik „Außerschulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ teil.
Damit möchte das BA zum einen für die immer wieder in die Diskussion geratene unzulängliche Ist-Situation an den Jugendverkehrsschulen, insbesondere im Zusammenhang mit der Personalausstattung, eine langfristige Lösung entwickeln. Zum anderen wird damit die Umsetzung der im lokalen Klimaschutzkonzept ausgewiesenen Klimaschutzmaßnahme „V 5 „Aktionen zu nachhaltiger Mobilität/Mobilitätserziehung“ vorangebracht.
Leistungsbeschreibung Pilotprojekt
Das Verkehrssicherungsprogramm Berlin Sicher Mobil 2020 enthält als Handlungsziel und Maßnahme die langfristige Sicherung der an derzeit 25 Standorten in bezirklicher Trägerschaft betriebenen Jugendverkehrsschulen sowie deren Qualifizierung und stärkeren Ausrichtung als außerschulische Zentren für verkehrssicherheitsbezogene Lern- und Trainingsangebote. In einem „Leitfaden Jugendverkehrsschulen in Berlin“ wurden 2010 auf Basis einer Analyse aller Standorte und nach Durchführung von mehreren Workshops mit den Mitgliedern der Berliner Charta für die Verkehrssicherheit zwei konzeptionelle Ansätze „Verkehrsschule“ und Verkehrsgarten“ skizziert, die als Grundlage für die Weiterentwicklung der Jugendverkehrsschulen in unterschiedlicher Weise gerecht werden sollen.
Das Verkehrssicherheitsprogramm Berlin Sicher Mobil 2020 hat den Bezirken unter der Rubrik „Außerschulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung“ eine Anschubfinanzierung für Pilotprojekte in Jugendverkehrsschulen in Aussicht gestellt. Damit sollen Wege aufgezeigt und Konzepte entwickelt werden, die bezirklichen Jugendverkehrsschulen langfristig zu sichern und zu qualifizieren. Die Mitarbeit der Bezirke als Träger der Jugendverkehrsschulen und Verwalter der in städtischem Eigentum befindlichen Standorte ist dabei in besonderem Maße gefordert.
Für die Durchführung des Pilotprojektes ist ein zweistufiges Vorgehen vorgesehen. Phase 1 soll vorbereitende Arbeiten umfassen. Phase 2 betrifft anschließend die konkrete Umsetzung der Pilotprojekte.
Phase 1 Konzepterarbeitung durch ein von der Senatsverwaltung beauftragtes Büro Kontaktaufnahme zu den relevanten Kooperationspartnern, Klärung der Rahmenbedingungen und des konzeptionellen Handlungsbedarfs an den möglichen Standorten, u.a. auf Basis einer Bewertung des gegenwärtigen Betriebs und Angebotes, Konstituierung einer Projektarbeitsgruppe, ggf. mit mehreren thematischen Unterarbeitsgruppen, Ausarbeitung eines standortbezogen angepassten, integrierten Konzeptes für den künftigen Betrieb der Jugendverkehrsschule gemeinsam mit der Arbeitsgruppe, Überprüfung der vorhandenen Infrastruktur (Ermittlung des Sanierungsstau) und Ausstattung sowie überschlägige Ermittlung des Investitionsbedarfs, Vorstrukturierung von Phase 2, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen, Akteure, Finanzierungsbedarf sowie Finanzierungsquellen.
Die Phase 1 soll bis spätestens zum Ende des 3. Quartals 2016 abgeschlossen sein. Koordination durch die Beauftragte für Klimaschutz Einberufung einer Schulleitersitzung durch BzStRin BiKuSozSp im März/April 2016 mit dem Ziel, Lehrkräfte und Erzieher/innen für die Mitarbeit an einer Arbeitsgruppe zu gewinnen Abstimmungen mit der bezirklichen Seniorenvertretung, Vertretern aus Seniorenbegegnungsstätten, Vertretern aus Stadtteilzentren, Vertreter aus Flüchtlingsheimen etc. |
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