Drucksache - DS/1836/VII  

 
 
Betreff: Änderung der Wohnlagenfestlegung im Mietspiegel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Soziales, Menschen mit Behinderungen und MieterschutzBezirksamt
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
52. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.04.2016 
55. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
BE Soziales PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht,

 

in Zusammenarbeit mit ortsansässigen Mieterbeiräten und dem Mieterverein Berlin (Lichtenberg), die BürgerInnen (Mieterinnen und Mieter) von Lichtenberg darauf hinzuweisen, ihre schriftlich begründeten Anträge auf Änderung der Wohnlageneinstufung an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bis zum 29.02.2016 zu richten.

 

Das Bezirksamt gibt den Bürgerinnen und Bürgern die entsprechenden Hinweise durch Pressemitteilungen, einer Veröffentlichung auf der Homepage und Auslagen in den Bürgerämtern, Stadtteilzentren und weiterer sozialer Einrichtungen. Die Bürgerinnen und Bürger können begründete Anträge auf Überprüfung ihrer Wohnanlage an das Bezirksamt oder direkt an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt richten.

 

Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass in der Arbeitsgruppe Mietspiegel der Senatsverwaltung auch VertreterInnen der im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Fraktionen teilnehmen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat auf seinen Internetseiten und mit einer Pressemitteilung auf die Möglichkeit der Einreichung von schriftlich begründeten Anträgen auf Änderung der Wohnlageneinstufung bis zum 29. Februar aufmerksam gemacht. Auf die einschlägigen Internetseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde verwiesen bzw. verlinkt.

 

In den Bürgerämtern wurden neben der Information zur Änderung der Wohnlageneinstufung auch die Antragsformulare ausgelegt.

 

Es wurde ebenfalls darüber informiert, dass die Anträge auch formlos gestellt werden könnten.

 

Mietervereine und Mieterbeiräte hatten selbst umfassend informiert, eine weitergehende Abstimmung war nicht erforderlich.

 

Das Ersuchen der BVV zur Zusammensetzung der Arbeitsgruppe Mietspiegel wurde an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gerichtet.

 

 
 

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