Drucksache - DS/1830/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-47b
Arbeitstitel: "Wohnpark Hönower Wiesenweg"
Verfahrensstand: Änderung des Geltungsbereichs und der Planungsziele des Bebauungsplans
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.01.2016 
52. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage Geltungsbereich PDF-Dokument

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen,

 

a)

den Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-47b wie folgt zu ändern:

Bebauungsplan 11-47b für das Gelände zwischen Blockdammweg, Ehrlichstraße, Trautenauer Straße, Hönower Wiesenweg, nordwestlicher Grenze des Grundstücks Hönower Wiesenweg 40, Verlauf des Hohen Wallgrabens, nordwestlicher Grenze des Grundstücks Hönower Wiesenweg 17-18 sowie Hönower Wiesenweg und für die Grundstücke Hegemeisterweg 68 und 70 (teilweise) sowie die östlich angrenzende ehemalige Industriebahntrasse (Flurstück 556) und für Abschnitte des Hönower Wiesenwegs, der Trautenauer Straße und des Hegemeisterwegs im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Karlshorst.

 

Die wesentlichen Planungsziele sind:

-    die Reaktivierung innerstädtischer Brachflächen und die Wiederherstellung der städtebaulichen Ordnung,

-    der Erhalt und die Entwicklung eines Gewerbegebiets,

-    die Schaffung eines attraktiven Wohngebiets im Anschluss an das Prinzenviertel,

-    die Sicherung der Gartenarbeitsschule,

-    die Entwicklung einer Gemeinbedarfsfläche „Schule“,

-    die Entwicklung eines öffentlichen Grünzugs in Verlängerung des Seeparks sowie entlang des verfüllten Abschnitts des Hohen Wallgrabens,

-    die Entwicklung privater Grünflächen,

-    der Erhalt, Ausbau und die Ergänzung der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sowie die Ausweisung von privaten Erschließungsflächen und

-    die Verlegung der bestehenden 110-KV-Freileitungstrasse.

 

Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich

 

b)

Die Änderung des Geltungsbereichs im Amtsblatt für Berlin bekannt zu geben.

 

c)

Für den Bebauungsplan-Entwurf 11-47b „Wohnpark Hönower Wiesenweg“ die Beteiligung der Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, der Nachbarbezirke und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

 

d)

Mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) bis c) das Stadtentwicklungsamt zu be-auftragen.

 

e)

Die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Begründung:

Die Modifizierung des Geltungsbereichs sowie der Planungsziele des Bebauungsplan-Entwurfs 11-47b „Wohnpark Hönower Wiesenweg“ ist für die Umsetzung des vorgesehenen städtebaulichen Konzepts sowie die Sicherstellung einer koordinierten städtebaulichen Entwicklung erforderlich.

 

Der Geltungsbereich umfasste bislang eine Fläche von ca. 26,4 ha. Der veränderte Geltungsbereich soll nunmehr eine Fläche von ca. 23,9 ha umfassen. Dabei soll der Geltungsbereich sowohl um den dreieckig geschnittenen Block zwischen Blockdammweg, Trautenauer Straße und Ehrlichstraße sowie um die bisher im Geltungsbereich befindliche Teilfläche der KGA „Am E-Werk“ reduziert werden, da für diese aktuell kein Planungserfordernis besteht.

 

Gleichzeitig soll der Geltungsbereich um folgende Bereiche erweitert werden:

-    Vollständige Aufnahme des an das Plangebiet angrenzenden Abschnitts der Trautenauer Straße (bisher nur bis Straßenmitte) vor dem Hintergrund des in Teilbereichen vorgesehenen Ausbaus der Trautenauer Straße,

-    Aufnahme eines an das Plangebiet angrenzenden Abschnitts des Hegemeisterwegs aufgrund der in diesem Abschnitt vorgesehenen Aufweitung der Straßenverkehrsfläche sowie

-    Ergänzung der neu gebildeten Grundstücke Hönower Wiesenweg 36 bis 39 sowie des angrenzenden Abschnitts des Hönower Wiesenwegs- soweit diese bisher nicht oder nur in Teilen innerhalb des Geltungsbereichs lagen - und vollständige Einbeziehung der Flurstücke 53 und 566 der Flur 180 der Gemarkung Lichtenberg.

 

Die Einbeziehung der genannten Flächen in den Geltungsbereich wird aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Grundstücksneubildungen im Bereich Hönower Wiesenweg 35-39 sowie zur Gewährleistung eines südöstlichen Zugangs zur geplanten öffentlichen Grünfläche entlang des ehemaligen Hohen Wallgrabens erforderlich.

 

Wie im bisherige Planungskonzept ist im Geltungsbereich des Bebauungsplans 11-47b „Wohnpark Hönower Wiesenweg“ aktuell die Schaffung eines attraktiven Wohngebiets im Anschluss an das Prinzenviertel, die Ausweisung eines Grünzugs in Verlängerung des Seeparks sowie entlang des verfüllten Abschnitts des Hohen Wallgrabens und die Sicherung eines Gewerbegebiets südlich des Blockdammwegs vorgesehen. Darüber hinaus ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche „Gartenarbeitsschule“ sowie – neu – einer Gemeinbedarfsfläche „Schule“ vorgesehen.

 

Das aktuelle städtebauliche Konzept ist geleitet von folgenden übergreifenden Bezügen, die das neue Quartier in den städtebaulichen Kontext einbinden: Eine vom Blockdammweg in Nord-Süd-Richtung verlaufende Verkehrsachse sowie einem orthogonal hierzu verlaufenden öffentliche Grünzug, der in Ost-West-Richtung das Quartier südlich des Gewerbeareals durchquert. Beide Bezüge stellen die prägenden öffentlichen Räume dar und bilden das Grundmuster des neuen Quartiers, das in seiner exponierten Lage angehängt an den Blockdammweg und umgeben von Grünflächen inselgleich so seine eigene Identität erhält. Das aktuelle städtebauliche Konzept sieht die Errichtung von über 1.000 Wohneinheiten vor.

 

Mit der Festsetzung von Wohngebieten im südlichen Teil des Geltungsbereichs soll dem steigenden Wohnungsbedarf der wachsenden Stadt Rechnung getragen werden. Vorgesehen ist die Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten mit im Kernbereich weitgehend geschlossenen Block- und aufgelockerten Bebauungsstrukturen westlich und südlich des Hönower Wiesenwegs.

 

Zur Erschließung der Wohngebiete sind die Ergänzung des Straßennetzes durch neue öffentliche und private Erschließungsstraßen sowie der Ausbau des Hönower Wiesenwegs und der Trautenauer Straße vorgesehen. Um einen Ausbau des Hönower Wiesenwegs zu ermöglichen, wurde vom Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung für die verbliebenen Abschnitte der ehemaligen Industriebahn Oberschöneweide am 22. April 2015 ein Antrag auf Freistellung von Bahnbetriebszwecken gemäß § 23 Abs. 1 AEG gestellt.

 

Die städtebauliche Beeinträchtigung des Plangebiets und seines Umfelds durch eine im Bereich des Plangebiets verlaufende 110-KV-Freileitungs­trasse wird durch eine weiträumige Umverlegung dieser Trasse zwischen Mast 1 (UW Wuhlheide) und Mast 15 (Schlichtallee) als Erdkabeltrasse bis Ende 2017 beseitigt werden. Die Realisierung der Verkabelung der Freileitungstrasse ist nach derzeitiger Planung der Stromnetz Berlin GmbH bis Ende 2016 vorgesehen (Inbetriebnahme III. Quartal 2017), die Baufreimachung des Plangebiets für das IV. Quartal 2017 geplant. Ein entsprechender Vertrag zur Kostenbeteiligung des Investors an der Umverlegung soll noch in diesem Jahr unterzeichnet werden.

 

Dem hingegen bleibt die im Plangebiet unmittelbar westlich der Trautenauer Straße gelegene 220-KV-Freileitungstrasse bestehen und wird deren Schutzstreifen von einer Neubebauung freigehalten, da für die Verlegung dieser Leitungstrasse keine wirtschaftlich tragfähige Lösung gefunden werden konnte. Der Bereich unterhalb der 220-KV-Freileitungstrasse soll in Teilen als private Grünfläche festgesetzt werden.

 

Bestehende Defizite an Naherholungsflächen und durch den Wohnungsneubau entstehende Bedarfe sollen durch Festsetzung von öffentlichen und privaten Grünflächen ausgeglichen werden. Darüber hinaus dient der geplante öffentliche Grünzug in Verlängerung des Seeparks dazu, ausreichende Abstände zwischen den geplanten allgemeinen Wohngebieten und den Gewerbeflächen am Blockdammweg sicherzustellen. Des Weiteren ist entlang des verfüllten Abschnitts des Hohen Wallgrabens die Entwicklung eines begleitenden Grünzugs vorsehen.

 

Die Gartenarbeitsschule soll innerhalb des Geltungsbereichs erhalten und planungsrechtlich gesichert werden.

 

Aus dem beabsichtigten Wohnungsbau sowie der dynamischen Einwohnerent­wicklung im Ortsteil Karls­horst ergibt sich ein zusätzlicher Infrastrukturbedarf. Daher soll innerhalb des Geltungsbereichs nunmehr auch eine ca. 1 ha umfassende Gemeinbedarfsfläche „Schule“ festgesetzt werden.

 

Im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens soll das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung zur Anwendung kommen.

 

Für den Geltungsbereich befindet sich gegenwärtig die FNP-Änderung „Karls­horst West / Blockdammweg (Lichtenberg)“, Lfd. Nr. 03/14  im Verfahren (Ver­fahrensstand: öffentliche Auslegung). Planerisches Ziel der FNP-Änderung ist die Reaktivierung der brach gefallenen Flächen und eine Neustrukturierung des Gebiets, das im Osten direkt an das Wohnquartier „Prinzenviertel" grenzt und im Südwesten über kleingärtnerisch geprägte Grünflächen mit dem Spreeufer verbunden ist. Neben der Vernetzung bestehender Freiraumstrukturen ermöglicht die im Verfahren befindliche FNP-Änderung den Bau von rund 1.000 Wohneinheiten und gewährleistet gleichzeitig einen städtebaulich tragfähigen Übergang von den Wohngebieten in Karlshorst zum gewerblich-industriell geprägten Bereich um das Heizkraftwerk Klingenberg und entlang der Köpenicker Chaussee / Rummelsburger Landstraße.

 

 

 
 

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