Drucksache - DS/1813/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-88 - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Schwarzmeerstraße 23/25
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2015 
51. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

a)              das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-88

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:              Auswertung und Ergebnis;

b)              entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-88 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zu beteiligen;

c)              mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen;

d)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden sowie der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch.

 

 

 

 


                                                                      Anlage 1

 

Bebauungsplan 11 - 88

 

für das Grundstück Schwarzmeerstraße 23 / 25 und die nördlich angrenzende Fläche Flur 510, Flurstück 164 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

ohne Maßstab

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

 

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes

und einer Grünfläche „Private Parkanlage“

sowie Festsetzung der erschließenden öffentlichen Verkehrsflächen

 


              Anlage 2

 

 

 

Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

 

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 21. September 2015 bis einschließlich 21. Oktober 2015 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Am 28. September 2015 war eine Einsichtnahme im Fachbereich Stadtplanung nicht möglich.

Die Öffentlichkeit ist am 18. September 2015 über eine Anzeige in der Berliner Zeitung von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Kenntnis gesetzt worden. Des Weiteren ist die Pressestelle informiert worden, und es erfolgte im Stadtteilzentrum Margaretentreff der ARWO Südost in der Margaretenstraße 11 ein entsprechender Aushang mit dem Entwurf des Bebauungsplans 11-7.

Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt:

-        Bebauungsplanvorentwurf,

-        Kurzbegründung.

Während dieser Zeit hat eine Bürgerin in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung Einsicht in die Planung genommen. Es wurden keine Anregungen geäußert.

Es gingen auch keine schriftliche Äußerungen bzw. Hinweise ein.

Als ein zusätzliches Angebot zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Internet unter http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/aktuelles/03/artikel.342211.php identisches Material zum Bebauungsplanentwurf 11-88 veröffentlicht. Diese Website, auf der die Unterlagen zu acht gleichzeitig stattfindenden frühzeitigen Beteiligungen eingestellt waren, wurden während der Beteiligungsfrist insgesamt 248-mal aufgerufen. Ob und inwiefern der vorliegende Bebauungsplan 11-88 angesehen wurde, kann nicht verifiziert werden.

 

Im Beteiligungszeitraum vom 21. September 2015 bis einschließlich 21. Oktober 2015 hat eine Bürgerin in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung Einsicht in die Planung genommen. Diese Bürgerin hat sich anschließend schriftlich wie folgt geäußert:

Schriftliche Stellungnahme vom 21.09.2015 zum Entwurf des Bebauungsplans 11-88:

Die Festsetzungsabsicht zur Erhaltung der Grünfläche zeugt von normaler und weitblickender Menschenkenntnis. Das Gebiet „Volkradstraße / Sewanstraße u.a.“ ist so toll grün, einfach schön dort zu wohnen. Man kann sagen, ich kann sagen – ich wohne in einem Erholungsgebiet – ruhig gepflegt!

Meine Bitte – es soll so bleiben.

Abwägung:

Die zustimmende Stellungnahme zur beabsichtigten Planung wird als positives Bürgervotum vom Plangeber gern entgegengenommen. Hierdurch wird das Planungsziel bestärkt. Planänderungen ergeben sich keine.

 

 

Ergebnis:

Beibehaltung des B-Planvorentwurfs und der textlichen Festsetzungen, auf deren Basis für die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eine Begründung zu erarbeiten ist.

 

 

 
 

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