Drucksache - DS/1811/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-7 - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: Archibaldweg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2015 
51. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

a)              das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11–7

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:              Auswertung und Ergebnis;

b)              entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-7 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen;

c)              mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen;

d)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden sowie der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

 


                                                                                    Anlage 1

 

Bebauungsplan 11 - 7

 

für das Gelände zwischen Nöldnerstraße, Stadthausstraße, Archibaldweg, östlicher Grenze des Grundstücks Archibaldweg 12, östlicher Grenze des Grundstücks Nöldnerstraße 32, sowie für den Archibaldweg vor den Grundstücken 2 / 12 im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Rummelsburg

 

 

 

ohne Maßstab

 

 

 

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes mit einer Blockrandbebauung

sowie Festsetzung der erschließenden öffentlichen Verkehrsflächen

 


              Anlage 2

 

 

 

 

Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

 

 

 

 

 

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 21. September 2015 bis einschließlich 21. Oktober 2015 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Am 28. September 2015 war eine Einsichtnahme im Fachbereich Stadtplanung nicht möglich.

 

Die Öffentlichkeit ist am 18. September 2015 über eine Anzeige in der Berliner Zeitung von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Kenntnis gesetzt worden. Des Weiteren ist die Pressestelle informiert worden, und es erfolgte im Stadtteilzentrum Margaretentreff der ARWO Südost in der Margaretenstraße 11 ein entsprechender Aushang mit dem Entwurf des Bebauungsplans 11-7.

 

Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt:

-        Bebauungsplanvorentwurf,

-        Kurzbegründung.

 

Als ein zusätzliches Angebot zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Internet unter http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/aktuelles/03/artikel.342211.php identisches Material zum Bebauungsplanentwurf 11-7 veröffentlicht. Diese Website, auf der die Unterlagen zu acht gleichzeitig stattfindenden frühzeitigen Beteiligungen eingestellt waren, wurden während der Beteiligungsfrist insgesamt 248-mal aufgerufen. Ob und inwiefern der vorliegende Bebauungsplan 11-7 angesehen wurde, kann nicht verifiziert werden.

 

 

Im Beteiligungszeitraum vom 21. September 2015 bis einschließlich 21. Oktober 2015 haben zwei Bürger in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung Einsicht in die Planung genommen. Ein Bürger hat sich anschließend schriftlich geäußert.

Schriftliche Stellungnahme vom 20.10.2015 zum Entwurf des Bebauungsplans 11-7:

Vorgeschlagen wird eine Blockrandschließung hin zu dem hochliegenden Bahngleis. Dadurch werden zwei weitere Aufgänge mit 8 Wohnungen gewonnen, insgesamt 16 Wohnungen.

Als Anlage hat der Bürger in einer Farbkopie des Bebauungsplanentwurfs 11-7 das geplante Baufeld in der Ostseite zum Bahndamm geschlossen.

Abwägung:

Der Vorschlag des Bürgers würde eine Neuordnung der Grundstücke im östlichen Abschnitt des Baublocks voraussetzen. Sein Vorschlag missachtet die heutigen Grundstückszuschnitte. Beim Grundstück Archibaldweg 12 und Nöldnerstraße 32 könnte nahezu die komplette Liegenschaft versiegelt werden, mit einer Bebauung direkt an der westlichen Nachbargrenze bzw. sogar darüber hinaus. Eine so hohe Grundflächenzahl widerspricht den Obergrenzen des § 17 BauNVO und ließe sich städtebaulich nicht mehr begründen. Außerdem würde man den Zustand nach einem erfolgreichen Stadterneuerungsverfahren in der Victoriastadt (1994 bis 2008) verschlechtern. Wollte man dem Vorschlag folgen, müssten zumindest die privaten Grundstücke Archibaldweg 10, 12 und Nöldnerstraße 31, 32 zu einem Grundstück vereinigt werden, um so auch die rückwärtigen Abstandflächen auf das eigene Grundstück fallen zu lassen. Ob eine solche Liegenschaftsvereinigung im Interesse der jeweiligen Eigentümer liegt, ist zweifelhaft.

Daneben könnten neue Wohnungen entstehen, die ausschließlich auf den Bahndamm ausgerichtet sind und neben der Lärmbelastung durch den Zugverkehr auch noch einer Verschattung ausgesetzt sind. Der östliche Bahndamm ist deutlich höher als der Bahndamm nördlich des Archibaldweges.

Die Anleiterung und der Rettungsweg parallel zum Bahndamm gestalten sich schwierig. Eine rückwärtige Rettung durch die Feuerwehr wäre gar nicht möglich.

Mit dem vorgestellten Entwurf sind die beiden momentan unterausgenutzten Liegenschaften Archibaldweg 12 und Nöldnerstraße 32 wirtschaftlich bebaubar. Notwendige Abstände zu den Bahnanlagen werden eingehalten, die beiden Bebauungszeilen zu einem Abschluss geführt. Das Nutzungsmaß des Planentwurfs entspricht dem Charakter der Victoriastadt und der dort geltenden Erhaltungsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

 

 

 

Ergebnis:

 

Beibehaltung des B-Plan-Entwurfs und der textlichen Festsetzungen, auf deren Basis für die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eine Begründung zu erarbeiten ist.

 

 

 

 
 

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