Drucksache - DS/1806/VII  

 
 
Betreff: Barrierefreiheit auf Gehwegen in 10319 Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2015 
51. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
03.02.2016 
59. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr mitberatend
26.01.2016 
45. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.02.2016 
53. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
58. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
BE HA PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei der Umsetzung des laufenden Haushaltes Mittel für die Barrierefreiheit der Gehwege mit einzusetzen. Die im Ursprungsantrag benannten Beispiele sollen in die Prioritätenliste für Gehwegsanierungen eingearbeitet werden.

 

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Auch in Grünanlagen gilt für das Anlegen von barrierefreien Einrichtungen die DIN 18024-1. Danach sind zur Überwindung von Höhenunterschieden Rampen mit maximal 6% Gefälle zulässig. Im Foto mit den vier Treppenstufen bedeutet dies bei ca. 60 cm Höhenunterschied eine Rampe von mindestens 11,20 m Länge, einer Breite von 1,50 m, mit Radabweisern, Handläufen sowie Stützelementen zur Ausbildung der Seitenwände. Die Kosten hierfür würden ca. 8.000 € betragen.

 

Die im Kapitel 3810 Titel 52110 zur Verfügung stehenden Mittel für die Grünflächenpflege sind weiterhin nicht auskömmlich, um die notwendigen Instandsetzungen aller Wege in den Grünanlagen für eine sichere und inklusive Benutzung zu gewährleisten. Bereits jetzt wird versucht, bei Instandsetzungen von Gehwegabschnitten durch das Straßen- und Grünflächenamt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten derartige geringfügige Niveauunterschiede durch leichte Neigungen auszugleichen (z.B. Lärmschutzwall Wustrower Park, Oberseepark)

 

Die im Kapitel 3800 Titel 52101 ausgewiesenen Mittel unterliegen der Zweckbindung für die Straßenunterhaltung und können somit nicht für Grünanlagen eingesetzt werden.

 

Aus den obengenannten Gründen kann das Bezirksamt dem Vorschlag nicht folgen.

 
 

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