Drucksache - DS/1785/VII  

 
 
Betreff: Parkraumbewirtschaftung prüfen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Öffentliche Ordnung und VerkehrBezirksamt
   
Drucksache-Art:BeschlussempfehlungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
50. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.12.2017 
14. Sitzung in der VIII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) -Anlage_Machbarkeitsstudie Parkraumbewirtschaftung  

Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht:

 

Das Bezirksamt legte einen Zwischenbericht zur DS/1421/VII der BVV zur Kenntnisnahme vor. Konkrete Lösungen konnten nicht aufgezeigt werden. Um letztlich zu entscheiden, ob und wo im Bezirk die Einführung der Parkraumbewirtschaftung sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar ist, bedarf es einer analytischen Betrachtung. Das Bezirksamt wird gebeten die dazu notwendigen Maßnahmen einzuleiten.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Durch das Ordnungsamt wurde die Firma HOFFMAN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbH mit der Erstellung eines Gutachtens zur Prüfung der Voraussetzungen der Einführung einer Parkraumbewirtschaftung im o.g. Gebiet beauftragt. Die Machbarkeitsstudie zur Parkraumbewirtschaftung vom 19.12.2016 liegt vor.

 

Im Ergebnis wird auf Seite 38 der beigefügten der Machbarkeitsstudie festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung nicht vorliegen und unter Wirtschaftlichkeitsbetrachtung die Einführung und Kontrolle der Parkraumbewirtschaftung insgesamt nicht kostendeckend durchgeführt werden kann.

 

Für weitere Details der durchgeführten Untersuchungen wird auf die beigefügte Machbarkeits-studie verwiesen.

 

Darüber hinaus ist vorgesehen, die Machbarkeitsstudie am 28.11.2017 durch die Firma HOFFMAN-LEICHTER  Ingenieurgesellschaft mbH im Ausschuss für Öffentliche Ordnung, Verkehr und Bürgerdienste zu präsentieren.

 

Die unter Punkt 4.3 der Machbarkeitsstudie vorgestellten   Handlungsempfehlungen, um in den Bereichen mit hohem Parkdruck – insbesondere in den Bereichen mit hohem Wohnanteil – eine Verbesserung der Parkraumsituation zu erreichen, wurden durch die Straßenverkehrsbehörde unter verkehrsrechtliche Aspekten mit den nachfolgenden Ergebnissen geprüft.

 

Änderung von Parkplatzordnungen

 

Das oben angesprochene Parkraumkonzept greift in seinen Handlungsempfehlungen mehrere Möglichkeiten einer Stellplatzerweiterung auf. So wird beispielsweise von Änderungen einiger Verkehrsführungen (Einbahnstraßenregelungen ) oder auch Parkordnungen (von längs auf schräg  oder senkrecht ) gesprochen, um zusätzliche Stellflächen im öffentlichen Raum zu gewinnen.

 

Konkret wird als Beispiel eine Änderung der Verkehrsführung in der Gudrunstraße (zwischen Rüdigerstraße und GernotstraßeI) sowie in der Rüdigerstraße (zwischen Siegfriedstraße und Gudrunstraße) vorgeschlagen. Ein Weiterer Ansatz sieht es vor, in der Siegfriedstraße (zwischen Fanningerstraße und Frankfurter Allee) Senkrechtparkstände herzustellen. Dies ist jedoch nur möglich wenn die Straße in diesem Abschnitt als Einbahnstraße ausgewiesen wird. Selbige Verkehrsführung wird für die Hirschberger Str. nahe der Victoriastadt vorgeschlagen. Als rein bauliche Maßnahme, wird die Schaffung von Senkrechtparkstände in der Schreiberhauer Straße -V durch Umbau des Seitenraums angeführt.

 

An diesem Punkt muss erläutert werden, dass angeordnete Parkordnungen im öffentlichen Verkehrsraum gewissen Mindeststandards unterliegen. Es sind durchaus auch einige „unter mäßige“ und „wilde“ Parkordnungen, welche i.d.R. solange keine konkreten Beschwerdelagen und oder Gefährdungssituation bestehen auch geduldet werden, im gesamten Großstadtbild vorhanden. Diese Altbestände können jedoch nicht als Maßgabe bei einer Neuausweisung /Neubeurteilung herangezogen werden.

 

(Muster für Regelmaße bei Parkständen)


 

I. Verkehrsführung in der Gudrunstraße (zwischen Rüdigerstraße und Gernotstraße

 

Dieser durchaus plausible Ansatz ist auch durch die Straßenverkehrsbehörde schon einmal angedacht worden. Die Umsetzung wurde jedoch zugunsten einer Gesamtkonzeptionierung im Zuge Gleisumbaus alte Frankfurter Allee (neue Tram-Endhaltestelle) verschoben. Auch sei erwähnt, dass an besagter Örtlichkeit schon unter der jetzt bestehenden Parkordnung keine Vollauslastung herrscht. Der Straßenkörper verfügt an dieser Stelle über eine Fahrbahnbreite von 12m und die vorhandenen Bordhöhen sind beidseitig mit überwiegend 3 – 6 cm sehr niedrig, was einem Fahrzeugüberhang bei den angestrebten Parkordnungen entgegenkommen würde. Zu erwähnen ist jedoch, dass die Gudrunstraße im ÖPNV Linienverkehr der BVG durch die Buslinie 256 befahren wird. Rein rechnerisch wäre somit, bei Anwendung einer 45° Aufstellung (Flächenbedarf 4,15m) und längs ruhendem Verkehr (Flächenbedarf 2m) auf der gegenüberliegenden Fahrbahnseite, lediglich eine Restfahrbahnbreite von 5,85m gegeben. Die benötigte Breite beträgt hingegen 6m. In wie weit die BVG an dieser Stelle auch geringe Breiten akzeptiert sollte im Rahmen der zuvor angesprochene Gesamtkonzeption nach Umbau der Tramhaltestellen geprüft werden.

 


 

II. Verkehrsführung Rüdigerstraße (zwischen Siegfriedstraße und Gudrunstraße

 

Auch dieser plausible Ansatz ist bereits, im Zuge der Asphaltierung der Rüdigerstraße zur Förderung des Radverkehrs, geprüft und aufgrund unzureichender Fahrbahnbreiten (bei gegenläufigem Verkehr) wieder verworfen worden. Die Fahrbahn der Rüdigerstraße weist im Bereich zwischen Dietlindestraße und Gudrunstraße unterschiedliche Breiten zwischen 11m und 11,4m auf. Beidseitig wird längs am rechten Fahrbahnrand geparkt. Die Parkbereiche sind in einer Breite von 2,60 m bis 2,85 m als Großsteinpflasterflächen hergestellt. Die Fahrgasse dazwischen ist asphaltiert und 6,00 m breit. Die Borde weisen Auftrittshöhen von 13 – 15 cm, teilweise aber auch 18 cm auf. Ein Überhang der ruhenden Fahrzeuge wäre somit bei der angestrebten Längs- bzw. Senkrechtaufstellung nicht möglich. Aus baulicher Sicht, ist eine Änderung der Parkanordnung daher nicht zu empfehlen, da entgegen der Ausführungen in der Machbarkeitsstudie dafür Umbaumaßnahmen in beachtlichem Umfang notwendig wären.

 


III. Herstellung von Senkrechtparkständen in der Siegfriedstraße (zwischen Fanningerstraße und Frankfurter Allee)

 

Unter Beachtung der Interessen des bestehenden öffentlichen Personennahverkehres mit Bussen und Tram, welcher auch perspektivisch in der Siegfriedstraße verbleiben wird aber auch der erheblichen Ver- und Entsorgungsfahrten inkl. Liefertätigkeiten im besagten Bereich, so ist eine Änderung der Verkehrsführung, einhergehend mit einer Einengung der Fahrbahn und Reduktion der Leistungsfähigkeit dieser Straße, nicht sinnvoll.

 

Aktuell verkehrt die Tram im besagten Abschnitt noch eingleisig in eine Fahrtrichtung. Es ist jedoch vorgesehen, dass die Tram dort zukünftig in beiden Richtungen verkehren soll. Aus diesem Grund ist die Einrichtung von Senkrechtparkplätzen auch künftig kaum möglich.

 


IV. Herstellung einer Einbahnstraßenregelung für die Hirschberger Str. nahe der Victoriastadt

 

Auch diese Regelung ist bereits durch die Straßenverkehrsbehörde erwogen worden. Eine abschließende Bewertung ist bisher noch nicht erfolgt. Rein technisch besteht kein Hinderungsgrund die besagte Regelung einzuführen. Die Fahrbahn der Hirschberger Straße ist ca. 11 m breit. Entlang des Fahrbahnrandes wird beidseitig in Längsaufstellung geparkt. Östlich der Krummhübler Straße ist die Fahrbahn über die gesamte Breite asphaltiert, westlich der Krummhübler Straße komplett in Großsteinpflaster angelegt.

 

An besagter Stelle sind jedoch Faktoren wie die Verkehrswirkung nach Fertigstellung des Bhf Ostkreuz aber auch der tatsächliche Zugewinn bzw. die Nutzung in Bezug auf die Entfernung zur Victoriastadt und die Nähe zur Rentenversicherung aber auch die „Fremdnutzung“ durch den nahegelegenen Boxhagener Kiez noch ungeklärt. In jedem Fall würde die hinderliche Abbiegebeziehung von der Boxhagener Str. in die Hirschberger Str., welche aufgrund von Beschwerden bereits bekannt ist, entfallen.

 


V. Schaffung von Senkrechtparkstände in der Schreiberhauer Straße durch Umbau des Seitenraums

Der asphaltierte Fahrbahnbereich in der Schreiberhauer Straße ist ca. 6,50 m breit. Auf der Ostseite schließt sich ein 2,00 m breiter baulich abgetrennter Parkstreifen an, auf dem in Längsaufstellung geparkt werden darf. Um diese Parkplätze in Senkrechtparkplätze umzuwandeln müsste der Seitenraum auf der Ostseite sehr umfangreich und aufwändig umgebaut werden. Der Seitenraum besteht derzeit aus einem 1,50 m breiten baulich hergestellten Radweg, einem ca. 1,50 m breiten, bepflanzten Grünstreifen mit dichtem Baumbestand, der den Radweg zum dahinterliegenden 2,50 m breiten Gehweg abgrenzt.

Für Senkrechtparkplätze wird zusätzlich eine Fläche von ca. 2,50 m Breite benötigt. Der vorhandene Seitenraum weist bereits die typische Berliner Gehwegstruktur auf und ist in einem guten Zustand. Der Radweg müsste unter Entfall des Grünstreifens und zu Lasten des Gehwegs versetzt komplett neu hergestellt werden. Gegen die Entfernung des Grünstreifens spricht neben dem Eingriff in das Straßenbild auch die hohe Anzahl an Bäumen, die dann nicht gehalten werden könnten. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis muss an dieser Stelle bewertet werden.

 


VI. In den Handlungsempfehlungen nicht angesprochene Vorschläge, welche jedoch durch die Straßenverkehrsbehörde schon angedacht sind:

 

  1. Fanningerstraße (zwischen Siegfriedstraße und Gudrunstraße)

Nach Umbau der Tram-Endhaltestelle alte Frankfurter Allee, werden die funktionslosen Gleiskörper entfernt. Ab diesem Zeitpunkt kann eine Änderung der Parkordnung in der Fanningerstraße hinsichtlich Senkrecht- bzw. Schrägparken erwogen werden.

 

  1. Gudrunstraße zwischen Siegfriedstraße und Gernotstraße

Analog zum vorgenannten Punkt, kann auch hier die Änderung der Parkordnung erwogen werden.

 

Die beiden vorgenannten Punkte befinden sich in einer direkten Abhängigkeit von der besagten Regelung zur Endhaltestelle der Tram.

 

 

Berlin, den

 

 

 
 

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