Drucksache - DS/1734/VII  

 
 
Betreff: Barrierefreier Zugang für Menschen mit Sehbehinderung und Erblindung
Status:öffentlichAktenzeichen:Schreiben BA v. 05.08.2016 (Abb.)
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.10.2015 
49. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz Entscheidung
17.11.2015 
45. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2015 
51. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
56. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
Austauschexemplar Antrag SPD PDF-Dokument
BE Soziales PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
Schreiben BA v. 05.08.2016 (Abb.) PDF-Dokument

Das Bezirksamt wurde ersucht, in den Dienstgebäuden des Bezirkes sämtliche Räume barrierefrei für Blinde und Sehbehinderte auszuzeichnen. Dazu sollen die Türen mit QR-Codes und NFC-Chips ausgewiesen werden. Bei der Anbringung soll mit dem Rathaus Lichtenberg und mit Räumen mit einem hohen Publikumsaufkommen (zum Beispiel Bürgerämter) begonnen werden.

Bei der Umsetzung ist der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin mit einzubeziehen.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat sich mit dem Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin in Verbindung gesetzt und  sich über die verschiedenen Möglichkeiten der Auszeichnung von Räumlichkeiten für Blinde und Sehbehinderte informiert.

 

Die bisher verwandten Türschilder sind für die Anbringung von QR-Codes oder NFC-Chips nicht geeignet. Nach Prüfung durch das Bezirksamt sollen zunächst alle Türschilder im Rathaus und die Beschriftung im Aufzug ausgewechselt werden.

 

Auf der neuen Beschilderung werden die Zimmernummern mit erhabener Profilschrift versehen und das jeweilige Sachgebiet mit Namen der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters mit Hilfe eines QR-Codes dargestellt. Diese können bei Bedarf angepasst oder aktualisiert werden. Die QR-Codes werden stets an der gleichen Stelle des Türschildes aufgebracht, damit die Orientierung für Blinde und Sehbehinderte erleichtert wird.

 

Derzeitig hat das Bezirksamt unverbindliche Kostenabfragen veranlasst und wird der BVV erneut berichten.

 

Eine Beschriftung in den Bürgerämtern erscheint dem Bezirksamt nicht sinnvoll, da die Bürgerämter mit Großraumbüros ausgestattet sind und sehbehinderte Menschen zu den Bearbeitungsplätzen begleitet werden.

 

 
 

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