Drucksache - DS/1716/VII  

 
 
Betreff: Städtebauliche Kriminalprävention bei baulichen Planungsvorhaben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2015 
47. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung Entscheidung
01.10.2015 
46. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.11.2015 
50. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
14.07.2016 
58. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE ÖStadt PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei künftigen städtebaulichen Planungsvorhaben zusätzlich die städtebauliche Kriminalprävention der Polizei Berlin bereits im Planungsstadium zu beteiligen und darüber in einem gesonderten Punkt in den Vorlagen zur Kenntnisnahme der BVV zu berichten.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Städtebauliche Planungsvorhaben über die seitens der Abteilung Stadtentwicklung im Rahmen von Vorlagen zur Kenntnisnahme gegenüber der BVV berichtet wird, sind die Bebauungsplanverfahren.

 

Innerhalb der Bebauungsplanverfahrensschritte wird die für die städtebauliche Kriminalprävention der Polizei Berlin zuständige Senatsverwaltung für Inneres und Sport im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) unterrichtet und um Stellungnahme gebeten. Eine Verteilung der Unterlagen erfolgt durch die zuständige Verwaltung, alternativ können einzelne Dienststellen auf der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geführten Liste der zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange direkt beteiligt werden.

 

Der Rücklauf sämtlicher Stellungnahmen im Zuge der Trägerbeteiligungen wird Gegenstand der jeweiligen Abwägungen, die als Anlage den Bezirksamtsbeschlüssen beigefügt sind. Die Äußerungen der einzelnen beteiligten Träger öffentlicher Belange, wie z.B. die Kriminalprävention der Polizei in den Beschlusspunkten der Bezirksamtsvorlagen aufzuführen bzw. zur Anlage zu spiegeln, würde den Rahmen der Vorlagen unverhältnismäßig erweitern.

 

Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die konkrete Gestaltung der öffentlichen Räume und Freiflächen in den Bebauungsplänen in der Regel nicht Gegenstand der Festsetzungen ist. Nur bei den vorhabenbezogenen Bebauungsplänen vervollständigt der Vorhabenträger die Planungsunterlagen um die Vorhaben- und Außenanlagenpläne.

 

Für die Kriminalprävention der Polizei ist die konkrete Gestaltung der öffentlichen Räume in den Planungsunterlagen der ausführenden Stellen, im Bezirk vorwiegend das Straßen- und Grünflächenamt, von besonderer Bedeutung.

 

Die bisherige Zusammenarbeit mit der Polizei wird als insgesamt sehr gut und konstruktiv eingeschätzt. Das Bezirksamt wird dem Anliegen der BVV folgen und die Anstrengungen zur Zusammenarbeit mit der Polizei bei städtebaulichen Vorhaben und bei Vorhaben zur Gestaltung von Grünflächen im Rahmen der Kriminalprävention noch intensivieren. Laut Aussagen der Polizei wird der Bezirk Lichtenberg gemessen an anderen Bezirken insgesamt eher nicht als Kriminalitätsschwerpunkt gesehen. Daher ist hier z.B. ein besonderes Augenmerk auf die „gefühlte Sicherheit“ zu legen.

 

 
 

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