Drucksache - DS/1713/VII
Die Bezirksverordnetenversammlung hat das Bezirksamt ersucht,
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die im Kapitel 3300, Titel 28291 veranschlagten Spendenmittel sollen zur Förderung von Einrichtungen und Projekten, u.a. in den Bereichen Soziales, Kinder und Jugend sowie Kultur und Sport verwendet werden. Dafür stehen jährlich 60.000 Euro zur Verfügung. Die Entscheidung zur Vergabe der Mittel trifft die/der Bezirksbürgermeister*in. Die Bearbeitung erfolgt durch das Büro der Bezirksbürgermeisterin.
Der Verein hatte sich mit einem Antrag auf Unterstützung an den damaligen Bezirksbürgermeister gewandt. Die Spendenmittel, die eine Firma jährlich zur Verfügung stellt, sind wie oben dargestellt, für solche Zwecke zu verwenden. Insofern entsprach der Antrag diesem Ansatz. Da hier ausreichend Mittel zur Verfügung standen, wurde die Ferienfahrt einer größeren Kinder- und Jugendgruppe des Vereins Blu:boks unterstützt. Es sind aufgrund dieser hohen Einzelausgabe keine Anträge auf Unterstützung abgelehnt worden.
Begründung der Dringlichkeit:
Abschließende Behandlung der Bezirkshaushaltsrechnung 2014 in dieser Wahlperiode.
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