Drucksache - DS/1660/VII  

 
 
Betreff: Einführung eines berlineinheitlichen elektronischen Verfahrens Anliegenmanagement - AMS im Ordnungsamt ab 01.07.2015
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR BüDOrdImm 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.07.2015 
46. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat

 

  1. die Einführung des berlineinheitlichen IT-Verfahrens „Anliegenmanagementsystem“ (AMS) für den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes - Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle - (Aufrechterhaltung der öffentlichen Sauberkeit und Ordnung und Gefahrenabwehr) zum 01.07.2015 und die Übernahme der einheitlichen Serviceversprechen für weitere bezirkliche Ämter / Fachbereiche,
  2. damit die Ablösung der Anliegendatenbank des Ordnungsamtes Lichtenberg und des Online-Portals Maerker durch ein berlineinheitliches IT-Verfahren,
     
  3. die Option einer späteren modularen Ausdehnung und Anwendung des AMS durch weitere Ämter des Bezirksamtes Lichtenberg nach Evaluierung in ca. 1 Jahr,
     
  4. die Übernahme des einheitlichen Serviceversprechens:

 

Rückmeldung durch das Ordnungsamt an die Bürgerin/den Bürger über die weitere Vorgehensweise/den Bearbeitungsstand und ggf. Veröffentlichung im Serviceportal innerhalb von 3 Arbeitstagen (Montag-Freitag) nach Eingang der Meldung.

 

Sofern die Bezirksverwaltung nicht zuständig ist, wird das Anliegen vom Ordnungsamt innerhalb von 3 Arbeitstagen (Montag-Freitag) nach Eingang, an die zuständige Behörde/ Dritte weitergeleitet.

 

Bei Weiterleitung eines Anliegens an andere Ämter/Fachbereiche im Bezirk erfolgt von dort innerhalb von 10 Arbeitstagen (Montag-Freitag) eine Rückmeldung an das Ordnungsamt über die weitere Vorgehensweise, den Bearbeitungsstand.

 

Jeder Bürger, der seine E-Mail-Adresse hinterlässt, erhält eine Antwort und wird über weitere Änderungen (Status) informiert,

 

beschlossen.

 

Es werden

 

  1. folgende Ämter mit den jeweils relevanten Fachbereichen des Bezirksamtes, neben dem Ordnungsamt, verbindlich in das Serviceversprechen eingebunden:
  • Straßen und Grünflächenamt, 
  • Umwelt- und Naturschutzamt,
  • Stadtentwicklungsamt
  • Gesundheitsamt
  • Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben
  • SE Facility Management.

 

Die aktive Einbindung beinhaltet eine Antwort der Bereiche ggü. dem Ordnungsamt auf dessen per Email übermittelte Frage-/Problemstellung;
die Bereiche benennen dem Ordnungsamt hierfür eine Emailadresse,

 

  1. die Beschäftigtenvertretungen und der behördliche Datenschutzbeauftragte werden vor Einführung des Verfahrens beteiligt,

 

  1. der BA-Beschluss 6/150/2011 „Beschwerdeampel“ (vgl. DS-Nr. 1925/VI) mit Inbetriebnahme von AMS (Pilotechtbetrieb) und Deaktivierung von Maerker aufhoben.

 

Der Beschluss dient der Umsetzung des Modernisierungsprogramms Service Stadt Berlin zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Verwaltung und Bürger durch Anwendung berlineinheitlicher IT-Verfahren sowie der Aufrechterhaltung öffentlicher Sicherheit und Ordnung.

 

Das aktive Einbringen von Hinweisen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger zu Fragen von Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum ist ein wichtiges Anliegen. Ein berlineinheitliches Internetportal bietet interaktiv die Möglichkeit, Bürgeranliegen transparent und nachvoll­ziehbar umzusetzen.

Mit dem Portal Maerker ist über 4 Jahre erfolgreich gezeigt worden, wie Informationen zu Ordnungsangelegenheiten zielgerichtet beantwortet und deren Beseitigung transparent nachvollzogen werden kann. Der Dialog wird aktiver und fördert das Vertrauen auf beiden Seiten.

 

Es besteht folgende Zielsetzung: Das IT-Verfahren steht den Bezirken spätestens ab dem 30.06.2015 betriebsbereit und damit zur Übernahme zur Verfügung. Im Weiteren steht damit den Bezirken ein IT-Verfahren zur Verfügung, das eine weitgehend IT-gestützte transparente Bearbeitung übermittelter Hinweise und den medienbruchfreien Datenaustausch mit externen Beteiligten ermöglicht.

 

 
 

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