Drucksache - DS/1660/VII
Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat
Rückmeldung durch das Ordnungsamt an die Bürgerin/den Bürger über die weitere Vorgehensweise/den Bearbeitungsstand und ggf. Veröffentlichung im Serviceportal innerhalb von 3 Arbeitstagen (Montag-Freitag) nach Eingang der Meldung.
Sofern die Bezirksverwaltung nicht zuständig ist, wird das Anliegen vom Ordnungsamt innerhalb von 3 Arbeitstagen (Montag-Freitag) nach Eingang, an die zuständige Behörde/ Dritte weitergeleitet.
Bei Weiterleitung eines Anliegens an andere Ämter/Fachbereiche im Bezirk erfolgt von dort innerhalb von 10 Arbeitstagen (Montag-Freitag) eine Rückmeldung an das Ordnungsamt über die weitere Vorgehensweise, den Bearbeitungsstand.
Jeder Bürger, der seine E-Mail-Adresse hinterlässt, erhält eine Antwort und wird über weitere Änderungen (Status) informiert,
beschlossen.
Es werden
Die aktive Einbindung beinhaltet eine Antwort der Bereiche ggü. dem Ordnungsamt auf dessen per Email übermittelte Frage-/Problemstellung;
Der Beschluss dient der Umsetzung des Modernisierungsprogramms Service Stadt Berlin zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Verwaltung und Bürger durch Anwendung berlineinheitlicher IT-Verfahren sowie der Aufrechterhaltung öffentlicher Sicherheit und Ordnung.
Das aktive Einbringen von Hinweisen und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger zu Fragen von Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum ist ein wichtiges Anliegen. Ein berlineinheitliches Internetportal bietet interaktiv die Möglichkeit, Bürgeranliegen transparent und nachvollziehbar umzusetzen. Mit dem Portal Maerker ist über 4 Jahre erfolgreich gezeigt worden, wie Informationen zu Ordnungsangelegenheiten zielgerichtet beantwortet und deren Beseitigung transparent nachvollzogen werden kann. Der Dialog wird aktiver und fördert das Vertrauen auf beiden Seiten.
Es besteht folgende Zielsetzung: Das IT-Verfahren steht den Bezirken spätestens ab dem 30.06.2015 betriebsbereit und damit zur Übernahme zur Verfügung. Im Weiteren steht damit den Bezirken ein IT-Verfahren zur Verfügung, das eine weitgehend IT-gestützte transparente Bearbeitung übermittelter Hinweise und den medienbruchfreien Datenaustausch mit externen Beteiligten ermöglicht.
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