Drucksache - DS/1649/VII
Das Ausführungsgesetz des Baugesetzbuches wurde geändert, so dass per Senatsbeschluss ein Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung festgestellt werden kann. Nach dem Antrag der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus soll die Anzeige eines beabsichtigten Bürgerbegehrens bis zum Abschluss des Bürgerentscheids eine Sperrwirkung entfalten, so dass das Ergebnis des bezirklichen Bürgerentscheids vor Senatsbeschluss abgewartet werden muss. Staatssekretär Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup schreibt dazu in seiner Stellungnahme, dass "die Kenntnis des Senats über das Ergebnis des bezirklichen Bürgerentscheids für das angestrebte Bebauungsplanverfahren nicht von so gewichtiger Bedeutung" und "ein Votum der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eines Bezirkes nur von begrenzter Aussagekraft" ist.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Teilt das Bezirksamt die Auffassung des Staatssekretärs, dass die Änderung des Gesetzes zu keiner Einschränkung der Bürgerbeteiligung führt?
2. Wie schätzt das Bezirksamt die Möglichkeiten eines einzelnen Bürgermeisters ein, im Beratungsgremium "Rat der Bürgermeister" so einen Senatsbeschluss zu verhindern?
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