Drucksache - DS/1624/VII  

 
 
Betreff: Pflegesachleistungsverfahren verbessern und Verwaltungsaufwand reduzieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUSoziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
45. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz Entscheidung
20.10.2015 
44. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz vertagt   
17.11.2015 
45. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz vertagt   
15.12.2015 
46. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz vertagt   
19.01.2016 
48. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz vertagt   
16.02.2016 
49. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz vertagt   
19.07.2016 
54. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.09.2016 
59. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE SozMmBM PDF-Dokument

Der Ausschuss Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 1624/VII:

 

Das Bezirksamt wird ersucht das Verfahren bei der Abrechnung von Pflegesachleistungen zu verbessern und das angewandte Abschlagsverfahren zu überprüfen.

Dabei soll insbesondere regelmäßig bei jeder Abschlagszahlung an den jeweiligen Dienstleister der Verwendungszweck und die vollständige Rechnungsnummer angegeben werden.

Bei Kleinstbeträgen (unter 5 EUR) soll geprüft werden, ob hier Aufwand und Nutzen neu geregelt werden könnten (bspw. Sammelrechnung für einen Dienstleister; nicht das die Portokosten höher sind als der Forderungsbetrag).

Das Zurücksenden von Rechnungen sollte vermieden werden (Verwaltungs-aufwand/Portokosten), stattdessen soll bei zu kürzenden Rechnungspositionen per Mail der Dienstleister aktiv über den Grund informiert werden, so dass eine klare Zuordnung des Falles und der Grund für möglicherweise berechtigte Zahlungsreduzierungen erkannt werden kann.

 

Begründung:

Nach intensiver Diskussion zwischen den Ausschussmitgliedern und Informationen durch das Bezirksamt empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung.

 

Abstimmungsergebnis: 2 / 8 / 0

 
 

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