Drucksache - DS/1624/VII
Der Ausschuss Soziales, Menschen mit Behinderungen und Mieterschutz empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung der Drucksache 1624/VII:
Das Bezirksamt wird ersucht das Verfahren bei der Abrechnung von Pflegesachleistungen zu verbessern und das angewandte Abschlagsverfahren zu überprüfen. Dabei soll insbesondere regelmäßig bei jeder Abschlagszahlung an den jeweiligen Dienstleister der Verwendungszweck und die vollständige Rechnungsnummer angegeben werden. Bei Kleinstbeträgen (unter 5 EUR) soll geprüft werden, ob hier Aufwand und Nutzen neu geregelt werden könnten (bspw. Sammelrechnung für einen Dienstleister; nicht das die Portokosten höher sind als der Forderungsbetrag). Das Zurücksenden von Rechnungen sollte vermieden werden (Verwaltungs-aufwand/Portokosten), stattdessen soll bei zu kürzenden Rechnungspositionen per Mail der Dienstleister aktiv über den Grund informiert werden, so dass eine klare Zuordnung des Falles und der Grund für möglicherweise berechtigte Zahlungsreduzierungen erkannt werden kann.
Begründung: Nach intensiver Diskussion zwischen den Ausschussmitgliedern und Informationen durch das Bezirksamt empfiehlt der Ausschuss die Ablehnung.
Abstimmungsergebnis: 2 / 8 / 0 |
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