Drucksache - DS/1618/VII
Aufgrund der Veräußerung des Grundstücks am Orankesee - Gelände Wirtshaus - (Kauf durch einen neuen Investor) werden gesonderte Einnahmen aufgrund nicht geleisteter Investitionen durch den Voreigentümer fällig. Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten: 1. Wie hoch werden diese Einnahmen gemäß Vertragslage sein? 2. Wann wird mit dem Zufluss der Mittel gerechnet und wurde diese haushalterisch erfasst? |
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