Drucksache - DS/1560/VII  

 
 
Betreff: Einführung von Telearbeit/mobiler IT-Nutzung in der Bezirksverwaltung Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzBmin 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
23.04.2015 
43. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.02.15 beschlossen, in der Bezirksverwaltung Lichtenberg Voraussetzungen für mobiles Arbeiten zu schaffen.

 

Hierfür legt die SE FM bis zum 15.04.2015 ein technisches Grundkonzept und eine Aufwandsschätzung für Aufbau und Betrieb der zentralen Infrastruktur für mobiles Arbeiten vor. 

 

Dabei soll dargestellt werden

 

-        welche technischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um für Nutzer/innen im Datennetz Lichtenberg mobil auf den Standardarbeitsplatz (Office) und zentrale Verzeichnisse zugreifen zu können,

-        wie die zentrale IT-Infrastruktur auf eine Nutzerzahl von zunächst 50 ausgelegt werden kann,

-        welcher finanzielle Aufwand (zentrale Komponenten) erforderlich ist,

-        ob und ggf. welcher personeller Zusatzaufwand in der IT-Stelle entsteht und welche Auswirkungen es ggf. auf andere Aufgaben hätte, wenn kein Personalaufwuchs möglich wäre,

-        welche Kosten für die nutzerseitige Technik zusätzlich dezentral in den Organisationseinheiten entstehen

 

Es wird außerdem festgelegt,

 

-        dass dabei vorerst keine Zugänge zu IT-Facherfahren realisiert werden,

-        dass vorhandene mobile Einzelanwendungen (MoBüD, Balvi mobil, ZÄD o.a.) nicht in das Projekt einbezogen werden,

-        zur Einführung Mobiler Arbeit eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat abzuschließen ist.

 

Vor allem Führungskräfte, aber auch etliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Back-office-Bereichen arbeiten räumlich hoch flexibel. Diese Kolleginnen und Kollegen fordern zunehmend mobile Arbeitsplätze mit uneingeschränktem Zugang zu den Daten des Intranets. Zudem ist zu beobachten, dass in anderen Dienststellen des Landes Berlin entsprechende Möglichkeiten bereits geschaffen wurden.

 

Moderne Arbeitsmittel, zu denen auch der mobile Zugang zu den Daten im Intranet des BA Lichtenberg gehört, sind daher geeignet, die Arbeitsabläufe zu optimieren, die Arbeitsgrundlage zu erweitern, die Attraktivität der Arbeitsplätze zu erhöhen und somit das Image des BA Lichtenberg als moderner und zukunftsgewandter Arbeitgeber zu erhöhen.

 

Im Rahmen des Audit Familiengerechte Kommune hat sich das Bezirksamt zudem zur Fortführung von Maßnahmen des Audits "Beruf und Familie" verpflichtet.

 

Die IT-Stelle hat 2014 im Rahmen eines Pilotprojektes mit 4 Arbeitsplätzen (Tablet / Laptop) die Möglichkeiten mobiler IT-Nutzung unter den Bedingungen des Bezirksamtes Lichtenberg getestet. Die Ergebnisse des Pilotprojektes sind Grundlage für den Aufbau einer Infrastruktur für mobiles Arbeiten.

 

Da von den bezirklich genutzten IT-Fachverfahren nur wenige für das mobile Arbeiten vorbereitet sind, wird in der Einführungsphase auf deren Einbindung in die mobile Nutzung verzichtet. 

 

Die Vorlage eines technischen Grundkonzepts und einer Aufwandsschätzung für Aufbau und Betrieb der zentralen Infrastruktur als Beratungs- und Entscheidungsgrundlage ermöglicht es dem BA rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2016/17 die Voraussetzungen zur Umsetzung bis 2017 zu schaffen.

 

Für die Einführungsphase werden 50 Endgeräte / Nutzer der Planung notwendiger personeller und finanzieller Ressourcen zugrunde gelegt. 
 

Eine Dienstvereinbarung "Mobiles Arbeiten" mit dem Personalrat bestimmt die Rahmenbedingungen und soll für alle beteiligten Akteure für Transparenz und Übersichtlichkeit sorgen. Es werden u. a. Regelungen und Festlegungen zur eingesetzten Technik, zum Arbeitsrecht, zum Arbeitsschutz / Ergonomie und zum Datenschutz zu treffen sein.

 

 
 

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