Drucksache - DS/1536/VII  

 
 
Betreff: Naturschutzfachliche Maßnahmen für das Nordwestufer des Rummelsburger Sees
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen DIE LINKE., Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
42. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin vertagt   
23.04.2015 
43. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2015 
51. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Umwelt Entscheidung
09.02.2016 
50. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
08.03.2016 
51. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Umwelt erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE., Bündnis 90/Die Grünen PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, naturschutzfachliche Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, die die Qualität des naturnahen Uferabschnitts am Nordwestufer des Rummelsburger Sees (entlang des Paul-und-Paula-Weges) als Lebensraum für besonders streng geschützte Tierarten langfristig sichert und erhält.

 

Da die Bezirksgrenze das Gebiet teilt, wird das Bezirksamt gleichzeitig ersucht, diese Maßnahmen in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg zu erarbeiten und umzusetzen.

 

Als Sofortmaßnahme sollte die Wiedererrichtung des Zaunes entlang des Uferweges erfolgen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

In dem benannten Abschnitt befindet sich eine Böschung, die in Richtung Süden bis zu mehreren Metern zum Ufer relativ steil abfällt. Nur im unmittelbaren Uferbereich, an der Uferlinie, befinden sich mehrere Laubgehölze, die als Relikt des Auenwaldes anerkannt werden können. Darüber hinaus wachsen einzelne Gruppen der geschützten Sumpfschwertlilie an der Uferlinie. Mit den hier wachsenden Begleitarten eines Röhrichts kommt es aber nicht zur ausgeprägten Röhrichtbildung im Sinne eines geschützten Biotops. Auf den Böschungen befindet sich z. T. ein dichter Baumbestand mit verwildertem Unterwuchs. Nach Norden wird der Vegetationsstreifen immer schmaler.

 

Der naturschutzfachliche Wert ist hier im Vergleich zu den weiter östlich gelegenen Auwald- und Röhrichtbereichen gering. Die Kosten für die Einzäunung und vor allem die weitere Unterhaltung stehen hier im Vergleich zum möglichen Nutzen für die Natur nicht in einem vertretbaren Verhältnis. Daher wird derzeitig von einer Einzäunung abgesehen.

 

Im Rahmen des Bauvorhabens „An der Mole“ wird die angesprochene Fläche jedoch durch Ausgleichsmittel eine Aufwertung erfahren, die eine erneute Prüfung einer Einzäunung erforderlich machen wird.

 

 
 

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