Drucksache - DS/1506/VII  

 
 
Betreff: Anmeldung der Nahverkehrstangente für den Bundesverkehrswegeplan 2015
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:van der Wall, Henriettevan der Wall, Henriette
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.02.2015 
41. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Mündliche Anfrage Bündnis 90/Die Grünen, Henriette van der Wall PDF-Dokument

In der Bezirksverordnetenversammlung vom 21

In der Bezirksverordnetenversammlung vom 21.02.2013 wurde mit der Drucksache DS/0673/VII beschlossen, dass das Bezirksamt die Nahverkehrstangente für den Bundesverkehrswegeplan 2015 anmelden soll. Die Grundlage dafür war die neue Regelung, dass unter anderem auch Bezirksämter direkt verkehrliche Bedarfe anmelden konnten, womit sich eine einmalige Möglichkeit ergab, tatsächliche Bedarfe anzumelden.

 

Wie aus der Vorlage zur Kenntnisnahme zu der genannten Drucksache hervorgeht, hat das Bezirksamt seinerzeit die Nahverkehrstangente nicht angemeldet, sondern die Auffassung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt eingeholt, die in ihrem Schreiben vom 05.04.13 Gründe anführt, wonach eine Anmeldung für den Bundesverkehrswegeplan 2015 nicht erfolgversprechend sei.

 

Andererseits versprach der Abgeordnete Danny Freimark in einer von ihm organisierten Bürgerversammlung in Hohenschönhausen am 8. Oktober 2014, sich für die Verbesserung der verkehrlichen Infrastruktur für die Bürger_innen aus Hohenschönhausen einzusetzen, wozu eben genau der Lückenschluss gehört, der mit der Nahverkehrstangente erzielt werden kann.

 

Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:

 

1. Welche Gründe gab es, dem Beschluss der BVV nach Anmeldung der Nahverkehrstangente für den Bundesverkehrswegeplan nicht zu folgen?

 

2. Welche Vorstellungen über den Nutzen dieser Nahverkehrstangente gibt es auf welcher Grundlage?

 

 

 
 

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