Drucksache - DS/1502/VII  

 
 
Betreff: Berufung von beratenden Mitgliedern für den Jugendhilfeausschuss der VII. Wahlperiode
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStRin JugGes 
Drucksache-Art:Dringliche Vorlage zur BeschlussfassungDringliche Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
19.02.2015 
41. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin gewählt   

Sachverhalt
Anlagen:
Dringl. VzB PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zu beschießen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zu beschließen:

 

Folgende Personen werden als beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses gemäß § 35 Abs. 8 AG KJHG bzw. als stellvertretendes beratendes Mitglied gemäß § 35 Abs. 9 KJHG berufen:

 

Personen zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten

 

                            Herr Dirk Gawlitza                            Bezirkselternausschuss Lichtenberger Kitas

                                                                                    als beratendes Mitglied

 

                            Herr Björn Sacknieß                            Bezirkselternausschuss Lichtenberger Kitas

                                                                                    als stellvertretendes beratendes Mitglied

 

Begründung:

 

Für die VII. Wahlperiode sind gem. § 35 Abs. 8 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 09. Mai 1995 (GVBl. S. 300) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134 (zuvor geändert durch [Vorschaltgesetz] Gesetz vom 19. Mai 2004 (GVBl. S. 217), Artikel II des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (GVBl. S. 256) und durch Artikel I des Gesetzes vom 04. Mai 2005 (GVBl. S. 282)) zuletzt geändert durch Artikel V des Gesetzes vom 23. Juni 2005 (GVBl. S. 322) auf Vorschlag des für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglieds des Bezirksamtes, und des Bezirkselternausschusses Kita Bürger/innen als beratende Mitglieder und stellvertretende beratende Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss von der Bezirksverordnetenversammlung zu berufen.

 

Das Bezirksamt folgt dem Vorschlag und bittet die BVV die genannten Personen in die Funktion als beratendes Mitglied bzw. stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses zu berufen.

 

 

Begründung der Dringlichkeit:

Der Bezirkselternausschuss Kita hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2014 einen neuen Vorstand für das Geschäftsjahr 2014/2015 gewählt. In der folgenden Vorstandssitzung wurden die Funktionen bestimmt. Damit die o. g. Personen ab März 2015 in den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses teilnehmen können, bittet das Bezirksamt um deren Berufung.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen