Drucksache - DS/1462/VII  

 
 
Betreff: Ausweitung von Telearbeitsplätzen - Voraussetzungen für Dienstvereinbarung schaffen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen CDU, SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Zwb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
40. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Hauptausschuss Entscheidung
04.02.2015 
45. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
04.03.2015 
46. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
01.04.2015 
48. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses vertagt   
06.05.2015 
49. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung mitberatend
11.02.2015 
37. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Rechnungsprüfung, Bürgerbeteiligung, Bürgerdienste und Verwaltungsmodernisierung erledigt   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
44. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
17.09.2015 
47. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU, SPD PDF-Dokument
BE HA PDF-Dokument
VzK (Zwb.) PDF-Dokument
VzK (Zwb.) - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht, die technologischen und organisatorischen Voraussetzungen für die verbesserte Möglichkeit der Nutzung einer familienfreundlichen Arbeitsmethode im Sinne der Ausweitung von Telearbeitsplätzen zu prüfen und darzulegen.

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Hierzu stellt das Bezirksamt fest, dass mit der von der BVV zu Kenntnis genommenen Vorlage zur Kenntnisnahme in DS/1560/VII Einführung von Telearbeit/mobiler IT-Nutzung in der Bezirksverwaltung Lichtenberg“ über den Sachstand und die Beschlüsse des Bezirksamtes umfassend informiert wurde.

In Umsetzung des Beschlusses hat die Abt. Bürgerdienste, Ordnungsangelegenheiten und Immobilien ein technisches Grundkonzept und eine Aufwandsschätzung für Aufbau und Betrieb der zentralen Infrastruktur für mobiles Arbeiten vorgelegt (Anlage) und dargestellt,

 

-          welche technischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um für Nutzer/innen im Datennetz Lichtenberg mobil auf den Standardarbeitsplatz (Office) und zentrale Verzeichnisse zugreifen zu können,

-          wie die zentrale IT-Infrastruktur auf eine Nutzerzahl von zunächst 50 ausgelegt werden kann,

-          welcher finanzielle Aufwand (zentrale Komponenten) erforderlich ist,

-          ob und ggf. welcher personelle Zusatzaufwand in der IT-Stelle entsteht und welche Auswirkungen es ggf. auf andere Aufgaben hätte, wenn kein Personalaufwuchs möglich wäre,

-          welche Kosten für die nutzerseitige Technik zusätzlich dezentral in den Organisationseinheiten entstehen.

 

Es wurde außerdem festgelegt,

 

-          dass dabei vorerst keine Zugänge zu IT-Facherfahren realisiert werden,

-          dass vorhandene mobile Einzelanwendungen (MoBüD, Balvi mobil, ZÄD o.a.) nicht in das Projekt einbezogen werden,

-          zur Einführung Mobiler Arbeit eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat abzuschließen ist.

 

r weitere Untersuchungen zu technischen Fragen besteht weder die Notwendigkeit noch die Kapazität in der IT-Stelle des Bezirksamtes.

 

Die Fragen bzw. Berichtswünsche erübrigen sich damit zum großen Teil.

 

 

1.

a) Es soll dargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen (Technik, Organisation, Haushalt) eine entsprechend bedarfsgerechte Ertüchtigung der Infrastruktur vorgesehen werden kann.

 

-  auf das Konzept wird verwiesen -

 

b) Die vorhandenen Erkenntnisse zu marktgängigen und in der öffentlichen Verwaltung als "best practice" bereits produktiv eingesetzten remote access Lösungen für den Zugang zu verwaltungsinternen Netzwerken sollen erläutert werden (andere Bezirke, Länder, Bund).

 

-  das ist nicht leistbar und auf dem Hintergrund des bestehenden Konzepts nicht erforderlich

 

c)  Zusätzlich soll dargelegt werden, welche Möglichkeiten für den Bezirk alleine und in Verbindung mit dem ITDZ als Dienstleister für Berlin bestehen, um in den Bereichen (i) mobile sowie (ii) Telearbeit für die Bediensteten eigens zu beschaffende Systeme zur Verfügung zu stellen.

 

-  auf das Konzept wird verwiesen -

 

d)  In den Bericht soll aufgenommen werden, welches Verrechnungsmodell für den anteilig für Telearbeit am Telearbeitsplatz der Bediensteten genutzten (ggf. auch neu bereitzustellenden) Internet-Zugang vorgesehen ist.

 

-  auf das Konzept wird verwiesen (UMTS / LTE Nutzung, TELEKOM-Vertrag für laufende Kosten)

-  hierzu sind Festlegungen in der konkreten Einführungs- und Umsetzungsstrategie zu treffen.

 

Die Nutzer stehen noch nicht konkret fest, da die Umsetzung erst in 2017 stattfinden wird. Entsprechende Regelungen werden in den nächsten Monaten erarbeitet.

 

e)  Ergänzend bedarf es der Erläuterung hinsichtlich der Nutzung - bei Vorliegen der haushaltstechnischen Voraussetzungen - geeigneter Rahmenverträge und/oder zentraler Dienstleistungsangebote für Planung, Beschaffung und Betriebsunterstützung (auch vor Ort).

 

-  auf das Konzept wird verwiesen (UMTS / LTE Nutzung, TELEKOM-Vertrag für laufende Kosten) sowie auf die in den nächsten Monaten zu erarbeitende konkrete Einführungs- und Umsetzungsstrategie

 

f)  Es soll dargelegt werden, wie die Systeme verwaltet werden und welche OE dafür mit welcher Kompetenz verantwortlich ist.

 

Die Systeme werden von der IT-Stelle des Bezirksamtes verwaltet (SE FM / IT-Stelle). Zum „wie“ wird auf das Konzept verwiesen.

 

2.

a) r eine rechtssichere Umsetzung sollen die gesetzlichen Bestimmungen und abgeleitete Verwaltungsvorschriften zur Wahrung von Amtsverschwiegenheit und Schutz der Persönlichkeitsrechte benannt und deren Umsetzung erörtert werden.

 

-  das wird im Rahmen einer entsprechenden Dienstvereinbarung zu regeln sein, die ebenfalls noch nicht vorliegt.

 

b) Auf Basis der bestehenden Regelungen - auch für die Erprobungsfälle - sind die technischen und organisatorischen Methoden aufzuzeigen sowie deren Anwendung unter den Bedingungen einer Erprobung mit dem Hinweis, wie die Wahrung der Verwaltungsvorschriften und gesetzlichen Bestimmungen sichergestellt wurde.

 

Auch hierzu wird auf das Konzept verwiesen. Die Nutzer der Pilotphase wurden auf die IT-Sicherheitsbestimmungen des Landes Berlin bzw. die DV IuK des Bezirkes verpflichtet.

 

3. Es soll geprüft werden:

a) r welche IT-Fachverfahren im Sinne des Einsatzes unter Telearbeitsbedingungen ein Revisionsbedarf besteht und in welchem Verhältnis webbasierte Fachverfahren und Proprietäre stehen,

b) in wie fern ein Einsatz von Virtualisierungstechnologien auf Clientebene möglich wäre und welche Folgen dies haben könnte.

 

Zu a)

Das Bezirksamt hat entschieden, Fachverfahren nicht in das mobile Arbeiten einzubeziehen. Die Verantwortung für Fachverfahren liegt bei den jeweiligen Senatsverwaltungen. Hier sind Voraussetzungen zu schaffen. Die technische Umsetzung im Bezirk ist davon nicht berührt.

 

Zu b)

- auf das Konzept wird verwiesen -

 

4. Im Rahmen des Berichtes soll

 

a)        eine Einschätzung zur strategischen Rolle des ITDZ bzw. weiterer Dienstleister erfolgen,

 

Dem Bezirksamt steht eine Einschätzung der strategischen Rolle des ITDZ nicht zu.

 

Der Bezirk erwartet von der IT-Steuerung des Landes (SenInnSp) entsprechende zentrale Vorgaben zur Umsetzung einer berlineinheitlichen IT-Infrastruktur, die sich vor allem auch in einer angemessenen zentralen Finanzierung und personellen Ausstattung widerspiegelt.

 

b)        die Bestrebung zur Förderung mobiler Arbeit und Telearbeit im Verhältnis zu Aktivitäten des Bezirksamts in Bezug auf das Audit "Familiengerechte Kommune" (BVV DS/0581/VII) beschrieben und bewertet werden.

 

Die Schaffung von technischen und personalrechtlichen sowie organisatorischen Voraussetzungen für das mobile Arbeiten ist ein Beitrag zur Familienfreundlichkeit der Verwaltung (damit vermittelt auch der „familiengerechten Kommune“ in dieses Audit wurden die vor 5 Jahren beschlossenen Maßnahmen unter dem Label „familienfreundliches Unternehmen“ integriert.).

 

Mobile Arbeit ist aber nicht nur und vordergründig als Maßnahme zu verstehen, die in besonderen familiären Situationen das Arbeiten an anderem Ort ermöglicht. Die Optimierung der Arbeitsabläufe, die Erweiterung von Arbeitsgrundlagen und die Attraktivität der Arbeitsplätze stehen im Vordergrund.

 

Die Ermöglichung von „Telearbeit“ im Rahmen der technischen Möglichkeiten gemäß Beschlusslage (Standardarbeitsplatz) bzw. ohne Zugriff zum Netz wird aber jedem Mitarbeiter und jeder Mitarbeiter, so erforderlich und von der jeweiligen OE-Leitung entschieden, ermöglicht. Eine vollumfängliche Verlagerung bzw. Umwandlung von Arbeitsplätzen in „Telearbeitsplätze“ ist zzt. nicht realisierbar und auch nicht vorgesehen.

 

 
 

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