Drucksache - DS/1424/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-79 - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitige Behördenbeteiligung
Arbeitstitel: KGA "Falkenhöhe Nord e. V."
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
11.12.2014 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-79

 

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:              Auswertung und Ergebnis

 

b)              das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und der Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-79

 

Anlage 3:              Auswertung und Ergebnis

 

c)              entsprechend den vorher genannten Ergebnissen das Bebauungsplanverfahren 11-79 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu beteiligen.

 

d)              mit der Durchführung des Beschlusses zu c) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

e)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und der Nachbargemeinde gemäß
§ 4 Abs. 2 Baugesetzbuch


              Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplanes 11-79

für das Gelände der Kleingartenanlage "Falkenhöhe Nord e.V."

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Wartenberg

 

 

Ü 4

              ohne Maßstab

 

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Private Dauerkleingärten"


Anlage 2

 

 

 

 

Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

 

 

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 16.09.13 bis einschließlich 15.10.13 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Die Öffentlichkeit ist am 13.09.13 über eine Anzeige in der Berliner Zeitung davon in Kenntnis gesetzt worden. Des Weiteren ist die Pressestelle informiert worden und es erfolgte in allen Bürgerämtern ein entsprechender Aushang.

 

Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt:

-        Bebauungsplanvorentwurf

-        Begründung zum Bebauungsplan

 

Es haben keine Bürger und Bürgerinnen während dieser Zeit Einsicht in die Planung genommen. Es wurden folglich keine Anregungen geäußert. Schriftliche Anregungen bzw. Hinweise sind ebenfalls nicht eingegangen.

 

Ergebnis: Beibehaltung des B-Planvorentwurfs, der textlichen Festsetzungen und der Begründung unter Vorbehalt der Auswertung und des Ergebnisses der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 3)

 

 


Anlage 3

 

 

Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden,

der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und der Nachbargemeinde

gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch aufzufordern.

 

29 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks und die Nachbargemeinde wurden mit Schreiben vom 28.10.13 über die Planung unterrichtet. Außerdem wurden die Unterlagen aus Informationsgründen der Telekom AG und den Ausschüssen für Stadtentwicklung und Umwelt zugesandt.

 

Folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats und die Nachbargemeinde äußerten sich nicht:

 

-       Handwerkskammer Berlin

-       Industriebahngesellschaft Berlin mbH

-       Gemeinde Ahrensfelde

-       Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt X F 1/2

 

26 Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks äußerten sich zum Bebauungsplanentwurf. Davon hatten folgende Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks keine Anregungen:

 

  1. BSR
  2. BVG
  3. ITDZ (IT-Dienstleistungszentrum Berlin)
  4. LAGetSi
  5. SenFin
  6. SenStadtUm I B
  7. SenStadtUm I E und I E 2
  8. SenStadtUm XC
  9. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
  10. SenStadtUm VII B
  11. SenStadtUm XC 31
  12. BüDOrdImm, Straßenverkehrsbehörde
  13. BWA Untere Denkmalschutzbehörde

 

 

 

 

Stellungnahmen gaben Behörden, Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks ab:

 

1.         Berliner Feuerwehr
Stellungnahmen vom 08.11.13, 06.12.13 und 16.12.13

Anregungen:              Ziehbrunnen und Zisternen seien nicht vorhanden. Auf dem Grundstück befänden sich Tiefspiegelbrunnen. Die Befahrbarkeit der Verkehrsflächen und die Zugänglichkeit des Grundstückes über öffentliche Verkehrsflächen für Fahrzeuge der Feuerwehr sowie die Erreichbarkeit vorhandener notwendiger Zufahrten von Anschlussgrundstücken müsse gewährleistet sein. Eine ausreichende Löschwasserversorgung sei nicht dargestellt. Künftige Bauvorhaben können eventuell weitere Flächen für die Berliner Feuerwehr erforderlich machen.

 

Auswertung Stapl:              Die Hinweise werden beachtet. Die Darstellung der Löschwasserversorgung ist regelmäßig nicht Bestandteil eines Bebauungsplans. Die Bebauung der KGA ist abgeschlossen, es erfolgt lediglich eine Bestandssicherung. Mit Neubauvorhaben außer dem Austausch eines vorhandenen Gartenhauses ist nicht zu rechnen.

 

2.        Berliner Wasserbetriebe
Stellungnahme vom 26.11.13

Anregungen:              Trinkwasser- und Entwässerungsanlagen stünden in ausreichender Leistungsfähigkeit zur Verfügung. Die innere Erschließung könne entsprechend den jeweiligen Erfordernissen vorgenommen werden. Die Dimensionierung der Versorgungsleitungen erfolge grundsätzlich nur entsprechend dem Trinkwasserbedarf. Löschwasser könne ebenfalls bereitgestellt werden. Im Gebiet befänden sich keine Entwässerungsanlagen; Baumaßnahmen seien nicht vorgesehen.

Grundsätzlich gelte, dass bei privaten Verkehrsflächen zugunsten der Berliner Wasserbetriebe beschränkte persönliche Dienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen werden müssen. Die Erschließungskosten für die Trink- und Abwasserversorgung seien zu 100 % vom Grundstückseigentümer zu tragen. Alle Anlagen der BWB im nichtöffentlichen Straßenland seien zu sichern. Diese Anlagen dürfen nicht bebaut, überbaut oder mit Tiefwurzlern bepflanzt werden.

Erschließungsinvestitionen seien bis zum März des Vorjahres bei den BWB angemeldet und die Planung zu beauftragen. Die technischen Vorschriften zum Schutz der Trinkwasser- und Entwässerungsanlagen der BWB seien einzuhalten.

 

Auswertung Stapl:              Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine planungsrechtliche Sicherung von Anlagen der BWB ist nicht erforderlich, da sie ausschließlich im öffentlichen Straßenland liegen. Die Festsetzung von privatem Straßenland ist nicht beabsichtigt.

 

3.       Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg
Stellungnahme vom 18.11.13

 

Anregungen:              Die Ziele der Raumordnung stünden der beabsichtigten Planung nicht entgegen; es wird jedoch gebeten, diese Mitteilung unter dem Punkt I.3.1 "Ziele und Grundsätze der Raumordnung" zu ergänzen. Zum Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gäbe es keine Hinweise.

 

Auswertung Stapl:              Die Anregung wird berücksichtigt. Der Hinweis wird in die Begründung unter dem Punkt I.3.1 "Ziele und Grundsätze der Raumordnung" eingearbeitet.

 

4.       IHK
Stellungnahme vom 28.11.13

 

Anregungen:              Grundsätzlichen Einwendungen würden nicht erhoben. Der Planung werde zugestimmt, sofern durch die geplante Festsetzung keine Konflikte mit der geplanten Ortsumgehung Malchow sowie mit dem geplanten Standort für ein zweites Windrad in Malchow entstehen. Es dürfe keine Vorentscheidung zu den diskutierten Varianten für die Ortsumgehung Malchow getroffen werden.

 

Auswertung Stapl:              Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Mit Konflikten im Zusammenhang mit den genannten Investitionsvorhaben ist nicht zu rechnen, da diese Vorhaben sich sehr weit entfernt vom Bebauungsplangebiet befinden.

 

5.        WGI im Auftrag der NBB Netzgesellschaft in Vollmacht für GASAG
Stellungnahme vom 07.11.13

 

Anregungen:              Es seien zahlreiche technische Hinweise u.a. zur Lage von Leitungen, zu Maßangaben und Abweichungen in den hergereichten Plänen zu beachten. Die genaue Lage und der Verlauf der Leitungen seien durch Erkundungsmaßnahmen festzustellen. Die Auskunft gelte nur für den angefragten Bereich und nur für eigene Leitungen der NBB, so dass ggf. noch mit Anlagen anderer Netzbetreiber zu rechnen sei. Seitens der NBB bestünden zurzeit keine Planungen. Die Versorgung des Plangebietes sei grundsätzlich durch Nutzung der öffentlichen Erschließungsflächen unter Beachtung der DIN 1998 herzustellen. Darüber hinaus notwendige Flächen für die Versorgungsleitungen und Anlagen seien gemäß § 9 Abs. 1 BauGB im Bebauungsplan festzusetzen. Sollte sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans verändern, sei die Anfrage erneut an die NBB zu richten.

 

Auswertung Stapl:              Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine planungsrechtliche Sicherung von Anlagen der Gasversorgung im Geltungsbereich ist nicht erforderlich. Die Bestandsanlagen befinden sich ausnahmslos außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans.

 

 

 

6.       Vattenfall
Stellungnahmen vom 01.11.13 (Wärme) und 15.11.13 (Strom)

 

Anregungen:              Im angefragten Bereich seien keine Anlagen der Vattenfall Europe Wärme AG vorhanden. In dem betrachteten Gebiet befänden sich aber Mittel- und Niederspannungsanlagen sowie eine Netzstation (N 6881) der Stromnetz Berlin GmbH. In der Begründung zum Bebauungsplan unter Pkt. I.2.6 "Technische Infrastruktur" sei der Unterabschnitt "Strom" wie folgt zu korrigieren: "Innerhalb des Plangebietes ist eine Netzstation in Betrieb, die den Doppel-Hausanschluss der KGA speist. Von hier aus erfolgt die Verteilung über ein privates und in Eigenleistung errichtetes Kabelnetz zu den einzelnen Parzellen". Über Planungen oder Trassenführungen für die Versorgung möglicher Kunden nach der Bebauung könne zurzeit keine Aussage getroffen werden. Die "Richtlinie zum Schutz von 1-10 kV Kabelanlagen der Stromnetz Berlin GmbH", die "Richtlinie zum Schutz von Anlagen der öffentlichen Beleuchtung des Landes Berlin der Vattenfall Europe Netzservice GmbH" sowie die "Allgemeinen Hinweise für Leitungsanfragen bei geplanten Bauvorhaben" seien genau zu beachten.

 

Auswertung Stapl:              Die Hinweise zu vorhandenen Anlagen von Vattenfall und zu den zu beachtenden Richtlinien werden zur Kenntnis genommen. Die Begründung zum Bebauungsplan wird unter Pkt. I.2.6 "Technische Infrastruktur" im Unterabschnitt "Strom" korrigiert.

 

7.        Landesdenkmalamt
Stellungnahme vom 08.11.13

 

Anregungen:              Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans bestünden grundsätzlich keine Bedenken. Das Verfahren berühre jedoch bodendenkmalpflegerische Belange. Das genannte Gelände sei als archäologisches Verdachtsgebiet eingestuft worden. Alle Bodeneingriffe seien im Vorfeld mit der archäologischen Bodendenkmalpflege des Landesdenkmalamtes Berlin abzustimmen und das betroffene Gebiet durch Ausgrabungen zu dokumentieren.

 

Auswertung Stapl:              Der Hinweis wird berücksichtigt und die Begründung dahingehend ergänzt.

 

8.       SenStadtUm VIII D 25
Stellungnahme vom 05.11.13

 

Anregungen:              Gegen die Planungsziele bestünden keine grundsätzlichen Bedenken. Das vorliegende Planmaterial enthalte keine Aussagen, ob und inwieweit die Niederschlagsentwässerung des Plangebietes dauerhaft gesichert sei. Entlang des Berllgrabens sei gemäß § 38 Wasserhaushaltsgesetz ein Gewässerrandstreifen von 5 m Breite beidseitig freizuhalten. Für die genannten beiden Tiefbrunnen sei eine Erlaubnis für eine Fördermenge von 13.000 m3 am 13.09.13 erteilt worden.

 

Auswertung Stapl:              Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Niederschlagsentwässerung wird im weiteren Verfahren geprüft und die Begründung zum Bebauungsplan dahingehend ergänzt.

 

9.       BA Lichtenberg, Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt
Stellungnahme vom 20.11.13

 

Anregungen:              Die Straßenbegrenzungslinie der Straße 3 in Höhe der KGA soll sich an der vorhandenen Straßen- und Flurstücksgrenze orientieren, nicht an der Fahrbahngrenze.

 

Auswertung Stapl:              Der Hinweis wird berücksichtigt; der Bebauungsplan entsprechend korrigiert.

 

10.      BA Lichtenberg, Umwelt- und Naturschutzamt, FB Umwelt
Stellungnahme vom 25.11.13

 

Anregungen:              Im Plangebiet gäbe es keine Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen und somit keine Einträge im Bodenbelastungskataster. Es würden keine nennenswerten Belastungen durch Verkehrslärm bzw. Emissionen ausgehend von gewerblichen Anlagen auftreten, die gesonderte Maßnahmen zur Lärmminderung erforderlich machen würden. Der Bebauungsplanung werde zugestimmt.

 

Auswertung Stapl:              Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

11.       BA Lichtenberg, Umwelt- und Naturschutzamt, FB Naturschutz- und Landschaftsplanung
Stellungnahme vom 25.11.13

 

Anregungen:              Zu I.2 "Beschreibung des Plangebietes":

Das eigenständige Grundstück 2077 (Berllgraben) befinde sich in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und könne daher nicht Bestandteil der KGA sein. Innerhalb des Flurstücks 118/1 nördlich des Berllgrabens befinde sich ein ca. 15 m breiter und ca. 270 m langer Grünstreifen, der nicht Teil der Pachtflächen sei. Hier solle die Darstellung einer Grünfläche erfolgen. Südlich des Berllgrabens befinde sich ein öffentlicher Spielplatz, der nicht Teil der Pachtflächen sei. Er könne daher nicht Teil der geplanten Fläche "Private Dauerkleingärten" sein. Hier solle die Darstellung einer Grünfläche erfolgen. Der Pappelweg sei eine öffentliche Erschließung u.a. für den Spielplatz und nicht Bestandteil der KGA. Hier solle die Darstellung einer Grünfläche erfolgen.

Zu I.2.2 "Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse":

Innerhalb des Geltungsbereiches befände sich außerdem das Flurstück 2165 im Besitz des Landes Berlin.

Zu I.3.3 "Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan und Landschaftspläne":

Es werde um Änderung der Aussagen zur Karte Biotop- und Artenschutz dahingehend gebeten, dass die südlich des Berllgrabens liegenden Flächen zusätzlich als Artenreservoire/Verbindungsbiotop mit vorrangiger Entwicklung von Arten der Feldfluren und Wiesen (Äcker, Wiesen, Brachen, Altobstbestände und sonstige Biotope der Kulturlandschaft) charakterisiert werden. Zur Karte Landschaftsbild sei hinzuzufügen, dass als übergeordnete Strukturelemente prägende und gliedernde Grün- und Freiflächen benannt werden. Zur Karte Naturhaushalt/Umweltschutz seien folgende Punkte hinzuzufügen: Das Gebiet ist Teil des Vorranggebietes Bodenschutz, Schonung des natürlichen Bodenaufbaus, Vermeidung von Bodenversiegelungen, bodenschonende Bewirtschaftung, und Sanierung stark verunreinigter Böden.

Anmerkungen zum Landschaftsrahmenplan (LRP) seien dahingehend hinzuzufügen, dass der Landschaftsrahmenplan durch BA-Beschluss Nr. 5/178/2006 am 20.06.06 beschlossen wurde. Innerhalb des Geltungsbereiches des LRP bestünde ein linearer Biotopverbund insbesondere für Amphibienarten (Bereich des Berllgrabens).

Zu III.1 " Ziele der Planung und wesentlicher Planinhalt":

Die Sicherung der öffentlichen Durchwegung von der Birkholzer Straße über die im Privateigentum befindlichen Flächen (Flurstück 118/112) solle durch ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit erfolgen. Damit sei sowohl die Durchwegung des privaten Teils der KGA zu jeder Zeit garantiert als auch die Anbindung des öffentlichen Spielplatzes an die Siedlung Wartenberg gegeben.

 

Auswertung Stapl:              Die Hinweise werden überwiegend berücksichtigt. Der innerhalb des Flurstücks 118/1 befindliche Grünstreifen nördlich des Berllgrabens (ohne die Stellplatzflächen) soll als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Öffentliche naturnahe Parkanlage mit Gewässerrandstreifen" festgesetzt werden. Die Fläche südlich des Berllgrabens soll als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Öffentlicher Gewässerrandstreifen" festgesetzt werden und der Spielplatz als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Spielplatz". Dabei sind die jeweiligen Begrenzungslinien noch zu ermitteln. Der Pappelweg bleibt als Zufahrt zum Spielplatz Bestandteil der Flächen mit der Zweckbestimmung "Private Dauerkleingärten", es soll aber zusätzlich ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit festgesetzt werden. Zu I.2.2 und I.3.3 werden die Hinweise in der Begründung zum Bebauungsplan wie erbeten ergänzt. Zu II.1 soll textlich festgesetzt werden, dass auf privaten Wegeflächen innerhalb des Flurstücks 118/112 ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit einzuräumen ist. Hierbei ist noch zu ermitteln, welche Wege davon betroffen sein werden. Durch die Festsetzung eines Gehrechts für die Allgemeinheit auf privaten Flächen entsteht ein Entschädigungsanspruch, der noch zu ermitteln ist.

 

 

Ergebnis: Änderung des B-Planvorentwurfs, der textlichen Festsetzungen und der Begründung.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksparlament Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen