Drucksache - DS/1419/VII  

 
 
Betreff: Fahrbahnmarkierung Kreuzung Landsberger Allee/Judith-Auer-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
11.12.2014 
39. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
09.07.2015 
46. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
28.07.2015 
41. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht an der Kreuzung Judith-Auer-Straße/Landsberger Allee die fehlende Richtungsmarkierung in den beiden Fahrspuren herzustellen bzw. sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hatte sich mit dem Ersuchen der BVV zuständigkeitshalber an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt gewandt und um Prüfung und Stellungnahme gebeten.

 

Das Antwortschreiben ist am 3. Juni 2015 im Bezirksamt eingegangen und die Senatsverwaltung lehnte das Anliegen mit beigefügtem Schreiben (Anlage) ab.

 

Zur Begründung stellte die Senatsverwaltung fest, dass das Aufkommen von ausfahrenden Fahrzeugen aus der Judith-Auer-Straße sehr gering sei.

 

In der morgendlichen Verkehrsspitzenzeit wäre beobachtet worden, dass zumeist nach links abgebogen bzw. geradesaus gefahren werde. Daher würde, wegen der vielen Linksabbieger, der rechte Fahrstreifen überwiegend zum Geradeausfahren gewählt. Zeitgleich aus beiden Fahrstreifen geradeaus Verkehrende seien nicht festgestellt worden.

 

Die Verkehrslenkung Berlin sah in Anbetracht des unbedeutenden Aufkommens und des großen Kreuzungsbereiches, auch mit dem Hintergrund, dass es im gesamten Stadtgebiet vorzufinden sei, dass sich die zu nutzende Fahrbahn hinter einer Kreuzung um einen Fahrstreifen verringere, keine zwingende Notwendigkeit einer Richtungsvorgabe.

 

 

 
 

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