Drucksache - DS/1351/VII
In der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung wurde das Vergabeverfahren für den alten Polizeistandort in der Rathausstraße 12 ausgewertet und der siegreiche Entwurf der HOWOGE vorgestellt. Während eine Bebauung des Areals durch die HOWOGE und die baldige Schaffung von neuem Wohnraum sehr zu begrüßen sind, blieben im Hinblick auf die Einflussnahme des Bezirksamts auf das Verfahren einige Fragen offen.
So soll der zuständige Stadtrat am Rande der Sitzung angemerkt haben, das Bezirksamt habe über das Abwenden des Höchstpreisverfahrens hinaus keine weiteren Anstrengungen übernommen, um andere Kriterien in das Verfahren einfließen zu lassen.
Das Bezirksamt wird um folgende Auskunft gebeten:
1. Trifft die genannte Äußerung zu und inwieweit hat sich das Bezirksamt bei der Ausarbeitung der Kriterien für das Vergabeverfahren für die Rathausstraße 12 dafür eingesetzt, dass neben der Vermeidung eines Höchstpreisverfahrens, wie von der BVV gefordert, auch andere Kriterien wie eine langfristige Mietpreisbindung und die Schaffung eines "soziokulturellen Standorts" (vgl. DS/0467/VII) einbezogen wurden?
2. Wie beurteilt das Bezirksamt vor diesem Hintergrund die Tatsache, dass das erfolgreiche Konzept der HOWOGE die Schaffung eines soziokulturellen Standorts nicht beinhaltet und die Mietpreisbindung auf fünf Jahre begrenzt ist? |
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