Drucksache - DS/1311/VII  

 
 
Betreff: Sanierungsplan für die Sanitäranlagen in den Schul- und Sporthallen im Bezirk Lichtenberg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
35. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Schule und Sport Entscheidung
14.10.2014 
30. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport vertagt   
11.11.2014 
31. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport vertagt   
09.12.2014 
32. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport vertagt   
12.05.2015 
38. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
18.06.2015 
45. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
10.12.2015 
51. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Schule und Sport Entscheidung
12.01.2016 
45. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Schule und Sport mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
BE Schule und Sport PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument
VzK (Abb.) - Anlage  

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht, bis Ende des Jahres 2015 zu berichten, wie der Stand der Beseitigung der baulichen Mängel in den Schul- und Sporthallen des Bezirkes gemäß der Mängelliste des Bezirkssportbundes (BSB) ist.

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat die vom Bezirkssportbund erhobenen und im Mai 2015 an das Bezirks­amt übermittelten Mängel geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung und ggf. erfolgte Maß­nahmen zur Beseitigung von Mängeln sind der Anlage zu entnehmen.

 

Das Bezirksamt dankt dem Bezirkssportbund für seine Mühe und die entsprechende Mit­teilung. Anzumerken ist, insbesondere mit Blick auf die betroffenen Schulen und Vereine, dass es zwischen Schul- und Sportamt, Schulen und Sportvereinen klar geregelte Kommuni­kationswege gibt. Seitens der Schulen ist die regelmäßige Objektkontrolle der Gebäude hin­sichtlich baulicher Mängel und ordnungsgemäßer Reinigung abzusichern. Von Vereinen fest­gestellte Mängel sind im Hallenbuch zu dokumentieren und durch die Schule an das Schul- und Sportamt unverzüglich weiter zu vermitteln. Dazu kommen noch turnusmäßige Kontrol­len der Gebäude in Form z.B. der Legionellen-Kontrolle oder der Elektrorevision. Diese meist gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen werden seitens des Facility Managements jeweils fristgemäß veranlasst.

 

Werden bauliche Mängel (z.B. Kaltwasser, verstopfte Toiletten, Wasserschäden, rausgeris­sene Leitungen/Steckdosen etc.) oder Reinigungsmängel nicht umgehend gemeldet, d.h. wurden die geregelten Kommunikations- und Meldewege nicht eingehalten, kann es ent­sprechend zu einer Verzögerung bei der Mängelbeseitigung kommen. Eine zeitnahe Infor­mation an das Bezirksamt über die Kommunikationswege ist unerlässlich.

 

Darüber hinaus kann grundsätzlich für die Schulsporthallen angemerkt werden.

 

Viele der bezirklichen Sporthallen sind – das ist bekannt – noch akut sanierungsbedürftig. In diesen sind teilweise auch Duschbereiche dauerhaft gesperrt, um weitere bauliche Schäden zu vermeiden und zumindest die Nutzbarkeit der Sporthalle selbst nicht zu gefährden.

 

Keine Lichtenberger Sporthalle ist jedoch für den Sportbetrieb gesperrt.

 

Führen die Prüfungen des Gesundheitsamtes zu Legionellen-Befunden, werden die Sanitär­bereiche temporär gesperrt und die Ursachen behoben. Keine Sporthalle im Bezirk musste in den letzten Jahren wegen Legionellen dauerhaft gesperrt werden.

 

Die Sporthallen werden erst nach 22.00 Uhr gereinigt. In der Praxis finden die Vereine am späteren Nachmittag oder Abend somit häufig einen Zustand vor, den zahlreiche Kinder während des Tages hinterlassen haben. Den als letzte nutzenden Sportvereinen bietet sich deshalb unter Umständen ein anderes Bild dar, als den früheren Nutzern einer Sporthalle. Die Hallen sind von 8.00 bis 22.00 Uhr ausgelastet, Zwischenreinigungen sind dabei weder organisatorisch noch finanziell realisierbar.

 

Unabhängig davon gilt auch hier: Prüfungen des Reinigungsstatus und ggf. erforderliche Mängelmeldungen müssen schnellstmöglich an das Bezirksamt erfolgen. Nur dann können entsprechende Nachweise erbracht und eventuelle Reklamationen gegenüber den ausfüh­renden Firmen geltend gemacht werden. Deshalb wird auf die in der Meldung des Bezirks­sportbundes enthaltenen Reinigungsmängel nicht mehr eingegangen.

 

Die Sporthallen, für die ausschließlich Reinigungsmängel geltend gemacht wurden, sind ent­sprechend in der Übersicht nicht enthalten, ebenso Anmerkungen, die sich nicht gemäß der vorliegenden Drucksache auf bauliche Mängel beziehen.

 

 
 

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