Drucksache - DS/1283/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-93 - Aufstellungsbeschluss
Arbeitstitel: Frankfurter Allee 135
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.08.2014 
34. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   für die Grundstücke Rathausstraße 13, Frankfurter Allee 135, 145/149 und Möllendorffstraße 3 sowie für den Stefan-Heym-Platz im Bezirk Lichtenberg einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-93 aufzustellen.

              Die wesentlichen Planungsziele sind:

-   Festsetzung eines Wohngebietes

-   Festsetzung eines Mischgebietes

-   Festsetzung einer Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung "Elektrizität"

 

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

 

b)   für den Bebauungsplanvorentwurf 11-93 die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch unter Darlegung der Planziele in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung für die Dauer eines Monats durchzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks, die Nachbarbezirke und die Nachbargemeinde gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage 2:              Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 


Anlage 1

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Abteilung Stadtentwicklung

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Stadtplanung

 

 

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-93

für die Grundstücke Rathausstraße 13, Frankfurter Allee 135, 145/149 und Möllendorffstraße 3 sowie für den Stefan-Heym-Platz im Bezirk Lichtenberg

 

 

Ziele des Bebauungsplanes

 

Festsetzung eines Mischgebietes gemäß § 6 (BauNVO)

Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 (BauNVO)

Festsetzung einer Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung "Elektrizität"


Anlage 2

             

 

Begründung zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens

 

Gemäß § 1 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) hat die Gemeinde Bebauungspläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Laut § 2 Absatz 1 BauGB sind Bebauungspläne der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Der Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, ist ortsüblich - gemäß § 6 Absatz 1 AGBauGB im Amtsblatt von Berlin - bekannt zu geben.

 

Vor diesem Hintergrund soll für die Grundstücke Rathausstraße 13, Frankfurter Allee 135, 145/149 und Möllendorffstraße 3 sowie für den Stefan-Heym-Platz der Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-93 aufgestellt werden.

 

Für diesen Bereich wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Das Büro Hemprich Tophof Gesellschaft von Architekten mbH, wurde im Oktober 2013 in einer Preisgerichtssitzung zum Sieger gekürt. Dieses Büro wurde daraufhin beauftragt einen Rahmenplan zu erarbeiten.

 

Grundzüge des Rahmenplanes:

  • Erhalt der bestehenden Gebäude
  • Entwicklung eines Wohn- und Büroquartieres mit insgesamt ca. 34.500 m² zusätzlicher Geschossfläche
  • Unterteilung des Bauvorhabens in zwei Baufelder:

Baufeld 1 - Mischgebiet

Baufeld 2 - Allgemeines Wohngebiet

  • Geschossigkeit: geplanter Wohnturm mit XVII Vollgeschossen, Büroriegel zur Frankfurter Allee/Möllendorfstraße mit max. VII Vollgeschossen, Wohnbauten im Blockinnenbereich zum Rathauspark mit max. VI Vollgeschossen; bestehendes Wohngebäude Frankfurter Allee 147/149 mit XIII Geschossen; Rathausstraße 13 mit IV- Geschossen und Möllendorffstraße 3 mit IV Geschossen

 

Geplante Nutzungen:

  • Einzelhandel im Erdgeschoss an der Frankfurter Allee und zum Platz (Fischerbrunnen)
  • Büro/Gewerbe im Kreuzungsbereich Frankfurter Allee/Möllendorffstraße vom Erdgeschoss bis zum 6. Obergeschoss
  • Wohnen im 7. Obergeschoss (Turm) und im Bolckinnenbereich (hinter dem Büroriegel, schallabgewandte Gebäude in Baufeld 1 und Gebäude in Baufeld 2)

 

Geplante Flächen:

  • Wohnen

ca.

15.370 m²

  • Büro

ca.

8.500 m²

  • Einzelhandel/Gastronomie

ca.

1.400 m²

  • Wohnungen

ca.

220

  • Tiefgaragenplätze

ca.

158

 

Der hier in Rede stehende Rahmenplan soll die Grundlage für den Bebauungsplan 11-93 bilden.

 

Die Planungsziele des Bebauungsplanes 11-93 sind die Festsetzung eines Mischgebietes gemäß § 6 BauNVO an der Ecke Frankfurter Allee Ecke Möllendorffstraße (Baufeld 1) und eines allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Bereich der Möllendorff- und Rathausstraße (Baufeld 2).

 

Des weiteren soll das U-Bahn-Gleichrichterwerk der BVG auf dem Flurstück 4223, das zur Stromversorgung der unter der Frankfurter Allee verlaufenden U-Bahn U 5 dient, als Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung "Elektrizität" festgesetzt werden.

 

Das Plangebiet ist auf Grund seiner Lage stark durch Verkehrs- und Schienenlärm belastet. Der städtebauliche Entwurf geht nur teilweise damit um.

 

Die geplanten Dichtewerte halten nicht die Obergrenzen des § 17 Abs. 1 BauNVO ein. Diese können gemäß § 17 Abs. 2 BauNVO aus städtebaulichen Gründen überschritten werden, wenn die Überschreitung durch Umstände ausgeglichen ist oder durch Maßnahmen ausgeglichen wird, durch die sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden und nachhaltige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.

 

Dies ist im weiteren Bebauungsplanverfahren zu klären.

 

 

Planungsrechtliche Grundlagen

Der Flächennutzungsplan (FNP) Berlin in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 2009 (ABl. S. 2666), zuletzt geändert am 13. Mai 2014 (ABl. S. 1019) stellt das Plangebiet als Gemischte Baufläche - M1- mit Einzelhandelskonzentration dar.

 

Die am 17. August 2005 von der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg beschlossene Bereichsentwicklungsplanung für Alt - Lichtenberg stellt den Geltungsbereich als Mischgebiet mit hohem Gewerbeanteil dar.

 

 

 
 

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