Drucksache - DS/1282/VII  

 
 
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan 11-94VE - Änderung des Vorhabens
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.08.2014 
34. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument
VzK - Anlage 3  

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   dem Antrag des Vorhabenträgers auf Modifizierung des Antrags auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für eine Teilfläche des Geländes westlich Ferdinand-Schultze-Straße/südlich Schleizer Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen zuzustimmen.

 

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

 

 

b)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

 

Anlage 2: Begründung

 


              Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 11-94VE

für eine Teilfläche des Geländes

westlich Ferdinand-Schultze-Straße/südlich Schleizer Straße

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen

 

 

 

 

 

              unmaßstäblich

 

Ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

 

Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten und öffentlichen Verkehrsflächen


              Anlage 2

 

Begründung

 

Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat in seiner Sitzung am 13. Mai 2014 beschlossen, für eine Teilfläche des Geländes westlich Ferdinand-Schultze-Straße/südlich Schleizer Straße im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Alt-Hohenschönhausen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-94VE aufzustellen.

 

Damit wurde dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens stattgegeben.

 

Dem Antrag lag ein Bebauungskonzept zugrunde, das ausschließlich die Errichtung von Wohngebäuden in Geschossbauweise mit ca. 225 Wohnungen und die Herstellung der Verbindung der bestehenden Abschnitte der Plauener Straße als öffentliche Verkehrsfläche durch den Vorhabenträger vorsah. Die Bebauung orientierte sich städtebaulich an der westlich bereits vorhandenen Wohnbebauung und sollte überwiegend Straßen begleitend mit drei und vier Vollgeschossen, einem Zwischengeschoss und einem Staffelgeschoss errichtet werden.

 

Für das geplante Gebäude zwischen der Schleizer Straße und dem neuen Straßenabschnitt der Plauener Straße ist nunmehr im Bereich der 1. Vollgeschossebene (Erdgeschoss) in einer Tiefe von ca. 7 m entlang der Schleizer Straße und der Ferdinand-Schultze-Straße die Nutzung als Ladenflächen bzw. für gewerbliche Nutzungseinheiten beabsichtigt (siehe Anlage 3). Bis zu einer Geschossfläche von ca. 600 m² sollen hier Flächen u.a. für gebietsversorgende Läden, Schank- und Speisewirtschaften und insbesondere für die Herstellung von Kfz-Schildern und weitere in diesem Zusammenhang stehende Dienstleistungen wie Versicherungen angeboten werden.

 

Vor allem für die Schilderherstellung besteht in diesem Bereich ein Bedarf, der auf dem Grundstück der Kfz-Zulassungsstelle nicht mehr abgedeckt werden kann. Grundsätzlich ist das Gewerbe der Schilderherstellung weder als Laden noch als Handwerksbetrieb in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig, da es nicht der Gebietsversorgung dient. Ausnahmsweise kann aber die Zulässigkeit als nicht störender Gewerbebetrieb möglich sein. Aufgrund der Randlage zum geplanten Wohngebiet, der Integration dieser Nutzung in das mehrgeschosssige Gebäude und der einseitigen Ausrichtung zur Schleizer Straße bzw. Ferdinand-Schultze-Straße ist ein Hineinziehen des Kundenstroms in das Wohngebiet nicht zu erwarten. Da das Abstellen von Fahrzeugen durch potentielle Kunden auf dem Grundstück nicht ermöglicht wird, sondern die bestehenden Parkplätze in den öffentlichen Straßen genutzt werden müssen bzw. die ausreichend vorhandenen Stellplätze auf dem Grundstück der Kfz-Zulassungsstelle, sind Störungen diesbezüglich nicht zu erwarten. Im weiteren Planverfahren muss geklärt werden, ob Immissionsbelastungen durch die Herstellung der Schilder für die Wohnungen zu erwarten sind.

 

Darüber hinaus wird mit dem geänderten Projekt nunmehr auf die Errichtung eines Zwischengeschosses verzichtet. Stattdessen ist die Errichtung eines weiteren Vollgeschosses vorgesehen. Die äußere Gestalt der geplanten Baukörper verändert sich dadurch nicht und es wird die Gebäudehöhe der vorhandenen westlich gelegenen Wohnbebauung weiterhin nicht überschritten.

 
 

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