Drucksache - DS/1281/VII  

 
 
Betreff: Parken am Weißenseer Weg
Status:öffentlichAktenzeichen:40. BVV - Abb. in Zwb. umgewandelt
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.08.2014 
34. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Öffentliche Ordnung und Verkehr Entscheidung
23.09.2014 
31. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Öffentliche Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
16.10.2014 
36. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
40. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU PDF-Dokument
BE ÖOV PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wurde ersucht sich bei der Wohnungsbaugenossenschaft Lichtenberg nachdrücklich für ein Parken auf der Gehwegvorstreckung zwischen dem Weißenseer Weg 3 und der Landsberger Allee 220 einzusetzen.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Es fand ein Ortstermin zur Parksituation mit Bezirksamt und Vertretern der Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg eG statt.

 

Dem Wunsch der Wohnungsgenossenschaft Lichtenberg eG (WGLi), ein Parkverbot vor den Hausaufgängen durchzusetzen, wurde entsprochen. Es ist vorgesehen, Grenzmarkierungen für die entsprechenden Bereiche als eindeutige Kennzeichnung aufzutragen.

 

Die WGLi  wurde gebeten, eine geeignete Firma mit der Erstellung von Planungsunterlagen bzw. Ausführungsunterlagen zu beauftragen. Sobald die Unterlagen vorliegen, werden diese umgehend durch die Straßenverkehrsbehörde geprüft und angeordnet.

 
 

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