Drucksache - DS/1262/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-43 - Einschränkung des Geltungsbereiches
Arbeitstitel: Landsberger Allee 360/362
Bebauungsplan 11-96 - Aufstellungsbeschluss
Arbeitstitel: Teilfläche Landsberger Allee 364
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.08.2014 
34. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin überwiesen   
Ökologische Stadtentwicklung Entscheidung
02.10.2014 
35. Sitzung in der VII. Wahlperiode des Ausschusses Ökologische Stadtentwicklung mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)   den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 11-43 für das Grundstück Landsberger Allee360/362 im Bezirk Lichtenberg um das Flurstück1146 einzuschränken

 

Das wesentliche Planungsziel ist:

- Festsetzng eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Möbel, Bau-/ Gartenmarkt“

 

Anlage 1:räumlicher Geltungsbereich

 

b)   für eine Teilfläche des Landsberger Allee 364 (Flurstück 1146) im Bezirk Lichtenberg einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-96 aufzustellen

 

Das wesentliche Planungsziel ist:

- Festsetzng eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Möbel, Bau-/ Gartenmarkt“

 

Anlage 2:räumlicher Geltungsbereich

 

c)   mit der Durchführung der Beschlüsse zu a) und b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d)die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Anlage 3:Begründung

 


Anlage 1

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin7

Abteilung Stadtentwicklung

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Stadtplanung

 

Bebauungsplan 11-43

 

für das Grundstück Landsberger Allee 360/362

im Bezirk Lichtenberg

 

Maßstab 1:5000

Ziel des Bebauungsplanes

Festsetzung eines Sondergebietes „Möbel, Bau-/Gartenmarkt“


Anlage 2

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin7

Abteilung Stadtentwicklung

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich Stadtplanung

 

Bebauungsplan 11-96

 

für eine Teilfläche des Grundstücks Landsberger Allee 364 (Flurstück 1046)

im Bezirk Lichtenberg

 

Maßstab 1:5000

Ziel des Bebauungsplanes

Festsetzung eines Sondergebietes „Möbel, Bau-/Gartenmarkt“


Anlage 3

 

Begründung

 

 

Das Bezirksamt Lichtenberg hat in seiner Sitzung am 05. Mai 2009 beschlossen, für das Grundstück Landsberger Alee 360/362 im Bezirk Lichtenberg einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 11-43 aufzustellen.

Planungsziel ist die Festsetzng eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Möbel, Bau-/Gartenmarkt“.

 

Der Eigentümer dieser Immobilie veräußerte im Jahre 2011 die östlich gelegene Teilfläche des Grundstücks (Flurstück 1046) an den Grundstücksnachbarn, Landsberger Allee 364. Dieses in Rede stehende Flurstück 1046 wurde nun dem Grundstück Landsberger Allee 364 zugeordnet.

Der neue Eigentümer beabsichtigt zeitnah dieses Areal zu vermarkten und plant die Ansiedlung eines Möbelfachmarktes auf diesem Flurstück.

 

Vor dem Hintergrund des aktuellen anhängigen Gerichtsverfahrens (Landsberger Allee 360/362) und der damit noch ausstehenden Prüfung der Auswirkungen auf das Bebauungsplanverfahren 11-43 soll der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes um das in Rede stehende Flurstück eingeschränkt werden.

 

Für dieses Flurstück 1146 wird die Aufstellung eines gesonderten Bebauungsplanverfahrens (11-96) beabsichtigt. Somit sollen die unterschiedlichen Bearbeitungszeiten aufgefangen werden.

 

Die Bezeichnung des Bebauungsplanes 11-43 bleibt, trotz Reduzierung um das Flurstück 1046, gleich.

 

Für beide Bebauungspläne

 

  • 11-43 für das Grundstück Landsberger Allee 360/362 im Bezirk Lichtenberg und

 

  • 11-96 für eine Teilfläche des Grundstücks Landsberger Allee 364 (Flurstück 1046) im Bezirk Lichtenberg

 

sollen unter Berücksichtigung der übergeordneten planerischen Ziele des Landes Berlin und des Bezirkes Lichtenberg die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen, für ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Möbel, Bau-/Gartenmarkt“ geschaffen werden.

 

Dieses angestrebte Planungsziel stimmt mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans (FNP) Berlin überein.

 

 
 

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