Drucksache - DS/1254/VII  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 11-85 - frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Arbeitstitel: KGA "Grüner Grund"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:BzStR Stadt 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.08.2014 
34. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
VzK PDF-Dokument

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, umseitige Vorlage zur Kenntnis zu nehmen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat beschlossen:

 

a)              das Ergebnis der Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch im Bebauungsplanverfahren 11-85

 

Anlage 1:              räumlicher Geltungsbereich

Anlage 2:              Auswertung und Ergebnis

 

b)              entsprechend dem vorhergenannten Ergebnis das Bebauungsplanverfahren 11-85 weiterzuführen und die Behörden, die Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch zu beteiligen.

 

c)              mit der Durchführung des Beschlusses zu b) den Fachbereich Stadtplanung zu beauftragen.

 

d)              die Vorlage in der beiliegenden Fassung der BVV zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

Unterrichtung über den Stand des laufenden Bebauungsplanverfahrens nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und der Öffentlichkeit in Vorbereitung der Beteiligung der Behörden, der Fachverwaltungen des Senats bzw. des Bezirks gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch

 

 

Berlin, den              . Juni 2014

 

 

 

 

 

 

___________________              _____________________________________

Geisel              W. Nünthel

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 


              Anlage 1

 

Räumlicher Geltungsbereich

des Bebauungsplans 11-85

für das Gelände der Kleingartenanlage "Grüner Grund"

im Bezirk Lichtenberg, Ortsteil Friedrichsfelde

 

ohne Maßstab

Ziel des Bebauungsplanes

 

Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Private Dauerkleingärten"

 

 


              Anlage 2

 

 

Auswertung und Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

 

 

Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch möglichst frühzeitig über die allgemeinen Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 14.04.2014 bis einschließlich 13.05.2014 in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung statt. Die Öffentlichkeit ist am 11.04.2014 über eine Anzeige in der Berliner Zeitung davon in Kenntnis gesetzt worden. Des Weiteren ist die Pressestelle informiert worden und es erfolgte in allen Bürgerämtern ein entsprechender Aushang.

 

Die beabsichtigte Planung wurde anhand folgender Informationsmaterialien dargelegt:

-        Bebauungsplanvorentwurf,

-        Kurzbegründung.

 

Dazu haben keine Bürger und Bürgerinnen während dieser Zeit in den Räumen des Fachbereiches Stadtplanung Einsicht in die Planung genommen. Es wurden keine Anregungen geäußert.

 

Es gingen auch keine schriftliche Anregungen bzw. Hinweise ein.

 

Als ein zusätzliches Angebot zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Internet unter www.berlin.de/ba-lichtenberg/buergerservice/bauen/bauen022.html identisches Material zum Bebauungsplanentwurf 11-85 veröffentlicht. Diese Seite, auf der die Unterlagen zu fünf gleichzeitig stattfindenden frühzeitigen Beteiligungen eingestellt waren, wurde in der Beteiligungsfrist insgesamt 172-mal aufgerufen. Eine Aufschlüsselung auf das Bebauungsplanverfahren 11-85 ist leider nicht möglich.

 

Ergebnis: Beibehaltung des B-Planvorentwurfs und der textlichen Festsetzungen, auf deren Basis jetzt für die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eine Begründung zu erarbeiten ist.

 

 

 

 
 

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