Drucksache - DS/1191/VII  

 
 
Betreff: Funktionsfähigkeit der sanitären Anlagen verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Die LinkeBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.05.2014 
32. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.08.2014 
34. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag DIE LINKE. PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt wurde ersucht, in den Schulen und Sporthallen zu überprüfen, ob durch das Austauschen von Wasserhähnen, Duschköpfen und Toilettenspülern die Nutzung der Sanitäreinrichtungen verbessert werden kann.

 

Hierzu berichtet das Bezirksamt wie folgt:

 

Defekte Sanitärobjekte und Armaturen werden durch die Hausmeister bzw. Hallen- und Platzwarte dem Objektmanagement gemeldet und von diesem per Reparaturauftrag an das Baumanagement weitergegeben. Für jeden so gemeldeten Mangel werden die Reparatur oder der Tausch der Armaturen umgehend veranlasst. Zur Ausführung kommt dabei prinzipiell die wirtschaftlichste Lösung.

 

Die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit führt zunächst nur dazu, dass die Objekte wieder uneingeschränkt zur Verfügung stehen.

 

Eine Verbesserung der Nutzung (wenn damit eine bessere Wirtschaftlichkeit, Komfort, Qualität gemeint ist) kann nur durch eine Komplettsanierung und den Austausch von Armaturen gegen moderne Technik erreicht werden.

 

Die Sanierung der Sanitäranlagen wird sowohl in den Schulen als auch in den Sport- sowie Sportfunktionsgebäuden sukzessive durchgeführt. In den derzeit genutzten Schulgebäuden ist die Sanierung nur noch am Standort Paul-Junius-Straße 24 nicht realisiert.

 

Bei den Sport- und Sportfunktionsgebäuden ist der Sanierungsbedarf noch höher.

 

Die zuständigen Fachämter erstellen die Prioritätenlisten. Dabei ist die Anzahl der möglichen Maßnahmen durch die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt. Die wirtschaftliche Verwendung der Mittel gestattet bei dem Alter und baulich-technischen Zustand vieler Anlagen keine Teilsanierungen mehr.

 

 
 

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