Drucksache - DS/1187/VII  

 
 
Betreff: Nahversorgung im Gensinger Viertel wiederherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:Antrag zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme (Abb.)
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
15.05.2014 
32. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Entscheidung
28.08.2014 
34. Sitzung in der VII. Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD PDF-Dokument
VzK (Abb.) PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei aktuellen und künftigen Wohnungsbauvorhaben im Gensinger Viertel gegenüber den jeweiligen Vorhabenträgern dafür einzusetzen, dass geeignete Flächen in deren Eigentum für die Schaffung eines Nahversorgungsstandorts vorgehalten werden. Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Eigentümern alle geeigneten Flächen im Gensinger Viertel bei möglichen Investoren offensiv als Möglichkeit zur Schaffung von Nahversorgungsstandorten zu bewerben. Insbesondere beim Bauvorhaben am Forum Kalinka soll das Bezirksamt darauf hinwirken, dass eine Fläche für die Schaffung von Lebensmitteleinzelhandel vorgehalten wird.

 

 

Das Bezirksamt bittet die Bezirksverordnetenversammlung, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Das Gensinger Viertel ist ein faktisches allgemeines Wohngebiet, in dem gebietsversorgende Läden bis zu einer Verkaufsfläche von 800 m² planungsrechtlich zulässig sind. Die Genehmigungsgrundlage hierfür ist der § 34 Abs. 2 (unbeplanter Innenbereich) in Verbindung mit § 4 BauNVO (allgemeines Wohngebiet). Das für das Viertel errichtete Nahversorgungszentrum mit der aufgelassenen Gaststätte "Kalinka" hat sich aufgrund seiner maroden Bausubstanz und veränderter Rahmenbedingungen im Handelssektor nicht halten können und steht seit Jahren leer. Etliche Anläufe sind gescheitert, dort ein neues Einzelhandelszentrum zu errichten. Auch die Schaffung von vorhabenbezogenen Planungsrechten führte mangels mietinteressierter Einzelhändler zu keinem baulichen Erfolg. Ohne eine wirtschaftlich tragfähige Basis aus einer gewerblichen Mieterschaft wird kein Bauherr im Gensinger Viertel einen weiteren Versuch unternehmen, hier einen Nahversorgungsstandort zu errichten. Das Bezirksamt weist stets auf die abschnittsweise unzureichende Nahversorgungssituation hin, kann aber nicht den Betrieb einer Nahversorgungseinrichtung von einem Grundstückseigentümer verlangen.

Beim Bauvorhaben am "Forum Kalinka", dem so genannten "Kogge-Viertel", sind nach bestätigter Information des Bauherren und Grundstückseigentümers vom 02. Juni 2014 ausschließlich Einfamilien-Reihenhäuser geplant. Einzelhandelseinrichtungen sind nach der genannten schriftlichen Bestätigung für den Bauherrn auch weiterhin nicht Gegenstand des vom Vorhabenträger ausgelösten vorhabenbezogenen Bebauungsplans und werden von ihm nicht geschaffen.

 

 
 

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